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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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(40.)§. 1. Vnd soll demnach anfänglich alles und jedes / wasallerseits Religions Verwanten Vermöge dieses Vergleichsbehalten oder wiederbekomen / von eben der Natur / vnd Kräff-ten seyn / als wan ihnen solches alles durch die Execution desTeutschen Friedenschlusses gelassen / wieder gegeben und zugeeygnet wäre.Cathol§. 2. Darnach so soll allen Religions Gemeinden so wolsche undder Römisch Catholischen als Augspurgischen ConfessionsEvangeVerwanten / Reformirten und Lutherischen / welche dasliſchepublicum Exercitium haben / und darin durch diese Pauschgen einenHandlung restituirt werden / freystehen / wan es nötig / nichtodermehrnur einen Prediger vnd Pastoren / sonderen mehr auff ihre Kö-Pastoressten und ohne der anderen Religion Beschwer vnd Nachtheiloder Pre-diger hal.zu beruffen / auch die Gemeinen nach gelegenheit zu combini-ten wo sieren / und hinwiederumb die combinirte zu separiren / daß jedepublicum an dem vorigen absonderlichen Orth / an welchem sie vor derexercitiæcombination gewesen / durch einen absonderlichen Predigerhaben.oder Pastorn / welcher sich bey seiner Gemeine mit der wohnungauff halten soll / bedienet werden mag.5. 3. Wo auch die Gemeinden ihrer Religion Schul-Schulenhaben / dieselbe sollen solche behalten / vnd wo an gemeldtenhalten unOrten / welche possedirt / gestattet / oder restituiret werden / sienewe aurichten.keine Schule haben / solle denselben alda (ausserhalb in casi-bus exceptis) Lateinische / Deutsche / Frantzoͤsische / Schreib-Rechnungen / und andere Schulen / in welchen die artes liberales, auch principia disciplinarum / Theologiae, Logicae,Rhetoricæ / auch Hebraicæ und græcæ linguæ gelehret / vndgelehrnet werden / einzuführen und auffzurichten / und darzueinen oder mehr Magistros, Præceptores, Schulmeister / undMaistressen auf ihre Kösten zu beruffen und zu halten frey stehe.5.4. Die