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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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(31.)6. Zu Neviges soll der Reformirten Gemeinde alsobaldnach Ratification dieses Recessus das jenige restituirt werden was sie von allen und jeden Gütern und Renthen bey Veränderung der Religion des Herren von Hardenberg in Besitzgehabt / und bißhero ihnen zum Theil von der Fraw von Har-denberg entzogen. Wann nach geschehener solcher restitution die Fraw von Hardenberg / so dann einige Befügnüß dar-auff zu haben vermeinet / soll ihr freystehen dasselbe rechtlicherGebühr nach außfündig zu machen / und wann die Sache vorJhrer Fürstl. Durchl. Regierung zu Düsseldorff instruirt ist /und beyde Parten zur gnüge gehöret seyn / dieselbe zur Erörte-rung an unpartheylichen auß beyden Römisch Catholischen undReformirten Religionen außgestellet werden / es were dandas gemeldte Frau mit vorgemeldter Gemeine vor Einlangungder Ratification dieses Recessus sich darüber vergliche / dabeyes dann billich sein bewenden hette.5. 4. So viel nun die Augspurgische Confessions Ver-Exerci-wante Lutherischer Religion in dem angeregten Hertzogthumtia derBerge betrifft / sollen dieselbe an nachfolgenden Orten die ExerEvangecitia, Kirchen=Capellen und Schulen mit denen darzu gehörilischengen Pastorat Kirchen / Kusterey und Schul Renthen / WiedenLutheri-höfen / auch Vicarien / vnd deren Auffkümpsten / in massen wieschenre-gemeldte Lutherische dieselbe jetzo besitzen vnd geniessen / haben ligion.Alevnd behalten.1. In der Stadt Lennep.2. Zu Remscheide.3. Zu Daveringhausen.5. Zu Remblingrode.5. Zu Burſcheid.6. Zu Neukirchen.D7.Zu