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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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Denformirtsollenre-stundtwerden

(30.)der Besitzer seine Religion ändern / daß dennoch auff solcheFälle / die Gemeine so alsdan daselbst sich finden wird / an oderbey denselben oder doch negst gelegenen Orth Ihren Gottes-dienst mit Besuch und Anhörung der Predigten / und admini-stritung des Abendsmahls / und der Tauffe auch Ehe Einsegnung nach wie vor ungehindert üben / und darinn continuirenkönne.§. 3. Hernegst soll ihnen den Reformirten restituirt wer-den 1. Das Exercitium publicum zu Grüten cum annexis.2. Dassimultaneum Romano Catholicum exercitium inder Pfar Kirche zu Hückeswagen soll abgeschaft / auch die ihnenentzogene halbe Kirchen=Renthen bey extradition der Ratifi-cation über gegenwertigen Vergleich restituiret / hergegenaber auch zugleich denen Römisch Catholischen zu Reparirungder Schloß Capellæ daselbst ein hundert Reichsthaler gegebenund außgezahlt werden. 3. Die reditus Vicariae B. M. Vir-ginis & S. Anthonii zu Hückeswagen / so bald dieselbe durchAbsterben des jetzigen Besitzers / welcher den Römisch-Catholi-schen Gottesdienst verrichtet / und ein Geistlicher auß dem Clo-ster Wipperförde ist / oder sonsten vacant wird denen RömischCatholischen aber dagegen fünff hundert Reichsthaler von de-nen Reformirten außgezahlt werden.4. Die Pastorat Renthen zu OberCassel.5. Zu Düssel sollen die Römisch Catholische die Pastorat-Renthen gantz an sich behalten / und dargegen der Reformir-ter Gemeine daselbst jährlich achtzig Reichsthaler in certis re-ditibus auß gemelter Pastorat Renthen daselbst per se zu heben /anweisen / oder aber den Reformirten daselbst gemeldte Pasto-rat Renthen ganz einräumen und sich darauß achtzig Reichs-thaler in certis anweisen lassen.6. Zu