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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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10.

(19.)§. 2. Das übrige aber ist dergestalt verglichen und abge= Canonicithan / daß die Canonici zu Bielefeldt / welche der Römisch Ca= zu Bieletholischen Religion das Exercitium publicum / jedoch ohne felde.Parochialibus (welche denen also genanten Patribus Recollectis in dem Closter daselbst vergönnet / zugelegt und verstat-tet werden) in einem Hause bey der Neustädtischen Kirchenin welchem bißhero die Lutherische ihre Schulen gehabt / undwelches sie die Lutherische auff ihre Kösten zum Gebrauch desCatholischen Gottesdienst / so viel das Gebäwde betrifft / apti-ren müssen / so bald dieser Recess seine Würcklichkeit erlanget /anrichten / haben und behalten / und dabenebens ihre horas wiebißhero also auch ferner in allen stücken auff dem Chor / in derNeustädtischen Lutherischen Kirchen continuiren mögen.§. 3. Die Römisch Catholische Adeliche Stiffts JungfernSaffzu Schilschede bekommen des Exercitium publicum und dazuSchlldie Capelle S. Iohannis in dem Stande / wie dieselbe jetzo ist.schede.und demnach zumahl bey Winterzeit der Weg nach dieser Ca-pelle etwas unbequem / als solle dieser Weg von den Lutheri-schen Vnderthanen daselbst auff dero eygene Kösten gebessert /und underhalten werden / auch denen Römisch Catholischenvergönnet und zugelassen seyn / jedoch ohne Zuthun und Bey-trag der Evangelischen / jetztgedachte Capelle S. Johannisabzubrechen / und an einen anderen näheren Orth nach Schil-schede / welcher ihnen auff solchen Fall angewiesen werden sollauff ihre Vnkösten zusetzen.§. 4. Es soll in diesem Stifft Schilschede zum wenigstendas dritte Theil mit Römisch Catholischen Jungferen besetzet /und so lang dieses dritte Theil damit nit besetzet / die PræbendenBey erster vacantz / sie geschehe durch resignation oder durchden