zooz Verwalter
nachgelebet werde, gute Obsicht halten. Ersoll aus das Vieh genaue Achtung geben, unddabin sehen, daß dasselbe von den Hofmei-stern und Gesinde , sonderlich aber zu Win-kers-Zeit von dem Geströhde, Spreu undUiberkehre mit fleißiger Wartung unterhal-ten/ und die Kälber nicht vor der Zeit abge-setzet, sondern sowohl Sommers- als Win-ters-Zeit mit der Fütterung wohl in Acht ge-nommen werden mögen. Da er vermercket,daß ein oder ander Stücke zur Zucht nichtmehr tauglich, es alsosort berichten und Er-innerung thun, daß es ausgemerzet, und ent-weder zur Küche geliefert, oder, wo es zumSchlachten nicht dienlich, verkaufft werde.Gleichergestalt soll er auf die Schäfere» ge-naue Aufsicht haben, daß dieselbe nicht alleinmit gewisser Anzahl Vieh besetzt, sondern auchvon Iahren zu Iahren also erhalten, inson-derheit aber von den Schafern kein fremdesoder eigenes Vieh über die nachaelassene Zahlgehalten werde: die Schaf-Schur zu rech-ter Zeit anstellen, die Wolle alsobald abwä-gen, und selbige, damit nichts davon entwen-det werde, verwahrlich halten; wie er dennnicht weniger darauf zu dencken hat, daß ge-dachte Wolle mit gutem Nutzen verkaufft,und au den Mann gebracht werden möge. MitFütterung des Schweine- und Feder-Viehesjederzeit räthlich umaehen, und sonderlich vomGetraide nichts übriges darauf wenden las-sen , damit die Ausgabe diesfalls den Nutzennicht übersteigen möge. Uiberhaupt muß ersich einer mit Freundlichkeit vermengtenSchärffe und Ernsthafftigkeit gegen das Ge-sinde zu bedienen wissen, damit er solches inFurcht und Liebe erhalte, weiche beyde Stü-cke bey der Fortsetzung einer ordentlichenHauehalkung sehr nöthig sind; nichts wich-tiges ohne seiner Herrschafft Vorbewust undGenehmhaltung vornehmen, sondern jederzeitdeswegen die nöthigen Befehle erstlich einho-len, die Jahres-Rechnungen richtig halten,und selbige zu gehöriger Zeit richtig schlies-sen, bey Ausganz eines jeden MonatS aberauch seine Monat-Zettel oder Monat Rech-nungen behöriz überiiessern; das ihm aus-gestellte Inventariuü!, sowohl über die Vor-wercks Gebäude, cüs Getraide, Vieh und der-gleichen jährlich durchgehen, was davon ab-gegangen oder zugewachsen, darbey anmer-ken, und es sodenn der Herrschafft übergeben;sich an dem Ort stets geaenwärtig halten, undausser der Herrschafft Vorwissen, oder diehöchst drinaendeNoth nicht wegreisen: Sor-ge traaen, daß unter währenden Speisen desGesindes, und deS Abends, wenn es finsterwird, die Thore und Hof Raith zugeschlossenwerden; dem Gesinde seinen verdienten Lohnzu rechter Zeit auszahlen, und sie damit nichtlange aufhalten, oder ihn etwa ohne Ursacheverkürtzen ?e. und im übrigen sich in allenStücke» der ihme anvertraut-und andesoh^jenen hauswirtlichen Geschaffte mir allerSorafalt annehmen. Wie nun der Verwal-ter unter delie» Wlltschaffts-Bedienten der
Verwalterin
vornehmste ist, der den ander» zu befehlenhat, alss ist hinaegen bey weitläufftigenMeyereyen und Land-Wirtschaffren eine ver-ständige
Verwalterin höchst nothig, welche derHofmeisterin, oder Käse-Mutter und denenMägden vorgesetzet sey, dieselben zur gebüh-renden Arbeit anhalte, und auf ihr Tkunund Lassen fleißig Achtung gebe. Sie sollzuförderst GOtt fürchten, und ihrem Mannin allen billigen Dingen gehorsam seyn, sichfromm, erbar, tugendsam, sorgfältig emsig,sparsam, friedlich und verträglich erweisen;nicht viel ausschweiffen oder unnöthia herumlausten, sondern entweder fleißig daheim midin dem ihrigen bleiben, oder doch allenthal-ben die Haus-Sorge mit sich tragen; gegendas Gesinde, nach Gestalt der Sacken, sichgütig und gelinde, und wo es vonnöthen,scharff und ernsthafftig zu erzeigen wissen.Siesoll, als eine gute Haushälterin und Lieb-haberin der Reinlichkeit, im Hof, Keller, K ü-che, Stuben, Kammern, Böden und Ställenalles ordentlich, rein und nette halten; des-gleichen allen Hausralh, und was man sonstvor Gezeua täglich brauchet und vonnöthenhat, an seinen gehörigen Ort und gewisseStelle zu ordne» wissen, damit man ein je-des bedürffenden Falles finden, und an derHand haben könne. Sie soll keine Liebha-berin von? Klatschen und Wäscherei?«» seyn,sich aller ärgerlichen Reden, Fluchens undSchwörens enthalten, und in allen dem Ge-sinde mit guten Exempeln vorgehen; sie sollstets auf die Mägde, ob sie die Haus-Fsld-und Garten-Arbeit fleißig und recht verrich-ten, ein wachsames Auge haben, die Ställe»isttiren, und zuschauen, ob dem Vieh seinRecht geschehe, und dasselbe fleißig gewartetwerde; ob auch die Mägde in den Ställen,oder, wo sonsten Heu und Stroh sich befin-det, mit dem Licht behutsam umgeben; dieHaus-Thüren und andere verwahrliche Sa-chen, ehe sie schlaffen gehet, fleißig besichti-aen, und bisweilen des Nachts die Mägde-Kammern visitiren, vd keine nicht ausgeflv-gen, oder eine andere einen ungleichen Schlaff-Gesellen bekommen. Sie hat auf die Ver-pfleg-und Wartung des Rind-Viehes, Käl-ber, Schweine, Ziegen, Tauben, Gänse, En-ten, Hüner, Pfauen, Truthüner :e. und an-dern Feder-Viehes, auf das Brot-Backen,Hanff-und Flachs-Rosten, Brecken und He-cheln, auf das Schlachten des in die Haus-haltung benöthiaten Viehes, Einsaltz-undRäucherung des Fleisches, Ansetzung der Brüt«Gänse, Hüner ze. und Aufziehung des jun-gen Feder-Viehes genaue Achtung zu gelen,das abgeschwäcttte Tisch-Zeug, Qvehlen,Bett-Tücher und Uil'erzüae über die Gesin-de-Betten zu rechter Zeit waschen zu lassen,und in Summa, der Eigenthu ns -FrauenStatt und Stelle, sowohl in,'dem Vieh-Hof,als in Küchen und Keller, auch bey den Mäg-den vertreten, und deren Nuken und From-men in allen Dinge» möalichlt zu befördern,
GchaSe»