Zum Spottgedichte von 1513.
Im October des Jahres 1429 war es dem Achener Erb-ratlie gelungen, der Stadt diejenige Verfassungsform wiederaufzuzwingen, welche im 13. und 14. Jahrhunderte gegoltenhatte. Seine Stellung war aber durch die Vorgänge jenesJahres stark erschüttert, und so bietet das ganze 15. Jahr-hundert das unerquickliche Schauspiel eines unausgesetztenKampfes zwischen Gemeinde und Patriziat, als dessen haupt-sächlichste Veranlassung immer wieder die in der städtischenFinanzverwaltung herrschenden Missbräuche hervorgehoben wer-den. Mit äusserster Hartnäckigkeit vertheidigte der Erbrathseine Stellung. Nur mit Widerstreben gestattete er im Jahre143 7 eine gewisse Betheiligung von Abgeordneten der ganzenBürgerschaft an der Verwaltung, und erst nach heftigen in-nern Kämpfen, welche zu völliger fast ein halbes Jahr wäh-renden Auflösung aller rechtlichen Ordnungen führten, liesser sich in dem sog. Gaffelbrief vom 24. November 14 50die Zuordnung von sechsundsechszig, aus den auf neuen Grund-lagen errichteten elf Zünften durch Wahl hervorgehendenMitgliedern gefallen 1 ). Schon im Jahre 1477 erfolgte je-doch eine neue Umgestaltung der Verfassung. Der im Gaffel-
J ) Die Geschichte der Achener Verfassung von 1429 bis 1513 undinsbesondere die Bedeutung der in den Jahren 1437, 1450 und 1477eingetretenen Aenderungen ist durchaus nicht klar. Die Nachrichtender Quellen, welche sich theilweise geradezu widersprechen, sind ein-gehender Prüfung und Erörterung sehr bedürftig. Im Jahre 1437erhielten sechsunddreissig in den neun Grafschaften zu wählendeMänner Sitz und Stimme im Rath. Die Aenderung, welche der Gaffel-brief von 1450 herbeiführte, war keineswegs eine radicale, insbeson-dere ist der Erbrath als solcher nicht dadurch beseitigt worden; diesechsundsechszig Gewählten traten nur zu ihm hinzu. Eine genaueDarstellung mit den nöthigen Nachweisen hoffe ich an anderer Stellezu geben. Sehr wichtige Mittheilungen macht Quix, Beschreibungvon Achen, S. 142, nach einer handschriftlichen Zusammenstellungaus dem 16. Jahrhunderte, von der leider jede Spur verloren zu seinscheint.