Zwei Achener historische Gedichte des 15. u. 16. Jahrhunderts. 507
lichsclien Nebenlinie Johann II. von Loen, Herr zu Jülich,Heinsberg und Löwenberg, Graf Ruprecht von Virfleburg undder Erbvogt von Köln Graf Gumpert von Neuenahr '). Mitihnen fanden eingehende Unterhandlungen statt 2 ). Die AchenerPatrizier erklärten sich den jeder Zeit in Geldverlegenheitenbefindlichen Herren gegenüber zur Auszahlung einer bedeuten-den Summe bereit und diese versprachen dagegen gemeinsam dieso dringend gewünschte bewaffnete Intervention, über derenAusführung dann noch die nöthigenVerabredungen getroffen wur-den. Die nächste Sorge musste sich darauf richten, dass einebedeutende Zahl von Streitern zur Verfügung stehe, um jedenWiderstand im Keime zu ersticken, der gesammten Menge derZunftgenossen gewachsen zu sein. Grosse Schaaren auf ein-mal und erst im entscheidenden Augenblicke in die Stadt zuwerfen, hatte sein missliches, man liess daher nach und nach,während des Monats September, zahlreiche Söldner und Waffen-knechte der mit den Patriziern verbündeten Landesherren alsPilger verkleidet sich in die Stadt einschleichen. Bei der un-geheuren Menge von Leuten aus allen Ländern der Christen-
') Diese drei nennen alle Quellen ausser dem Gedichte, das nurdie beiden ersten Namen hat. Die Achener Chronik kennt den Vor-namen des Herrn von Heinsberg (er regierte von 1395—1433, starb1438, vgl. Voigtei-Cohn, Stammtafeln, Nr. 212) nicht und unter-scheidet ihn irriger Weise von „Johann von Loer", der von Virne-burg nennt ihn Vers 40 Oheim, die Achener Chronik bezeichnet jenenund den Grafen von Neuenahr als seine Neffen, das verwandtschaft-liche Verhältniss ist nicht nachweisbar.
2 ) Die Besprechungen, welche Vers 12 bis 95 enthalten, beruhennatürlich auf dichterischer Erfindung; den wirklichen Verhältnissenentsprechen aber die Klagen der Patrizier darüber, dass ihnen ihreEinkünfte vorenthalten werden, der Vorschlag eines Ueberfalls undder Tödtung einiger Anführer, das Anbieten von Geld. Gut erfundensind die Anspielungen auf zwei ähnliche Vorgänge. In Vers 58 wirdwarnend an das erinnert, was zu Brüssel geschah; von Liliencronhat bereits darauf hingewiesen, dass dort im Jahre 1420 derselbeHerr von Heinsberg in die Gefangenschaft der Bürger gerieth, ausder er erst 1421 losgelassen wurde, vgl. darüber Edmundi de Dynter,Chronica nobiliss. dueum Lotharingiae et Brabantiae, ed. de ßam,III, S. 409 ff., De Brabantsche Yeesten, herausgeg. vonBormans, III,S. 457 ff. — Vers 75 ff. gedenken dann nicht ohne Selbstgefühl derErmordung des Grafen Wilhelm von Jülich im Jahre 1278.