Achen Sitz des Boerdepartements.
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schritten habe, durch Neuwahl zu ersetzen, und der abge-tretene Magistrat Rechenschaft zu legen habe. Die Raths-mitglieder Jakob Blees, Stanislaus, Niitten, Reumont, Kreitzund Bunderfuss lehnen einen Antrag, dem AbgeordnetenVossen einen Dank zu votiren, mit der Erklärung ab, dassihre Zünfte von Absendung des Dr. Vossen nichts abwiiss-ten, sie daher keinen Dank schuldig seien. Vonderbank undDebey suspendiren ihr Votum in Betreff der Neuwahlen').Ein Decret vom 26. März 1798 hob die Zünfte auf. DasSendgericht war am 28. November 1797 wieder aufgehobenworden.
Auf Anordnung des Gouvernementscommissars der Län-der zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel, Rud -ler, eines Elsassers, ver drängte am 23. Janu ar 1798 Maireund Municipalität wieder den alten Achener Rath. Damitwurde auch die Obrigkeit der Dorfschaften beseitigt, derenBewohner, nun citoyens, unabhängig von der Stadt waren.Da die Franzosen seit dem Herbste 1797 sich im unbe-strittenen Besitz des linksrheinischen Deutschlands wussten,so begannen sie mit dem Anfange des Jahres 1798 durch-greifende Massregeln zu treffen, dasselbe Frankreich gleich-zustellen. Am 23. Januar theilte der Gouvernementscom-missar Rudier das linke Rheinufer in vier Departementsein: Roer mit dem Hauptort Achen, und vier Arrondisse-ments: Achen, Köln, Crefeld und Cleve, Saar mit demHauptort Trier, Rhein und Mosel mit dem Hauptort Cob-lenz, Bonnersberg mit dem Hauptort Mainz. Die Arrondisse-ments waren in Cantons, diese in Commune getheilt. Diebestehenden Gerichte wurden aufgehoben und statt ihrerdie 1795 vorgeschriebenen Criininalgerichte mit Geschwore-nen, die Zucht-, Friedens- und Civilgericlite, das franzö-sische Verfahren in Polizei-, Corrections- und Criminal-saclien und am 30. März die französische Sprache für allegerichtlichen Verhandlungen eingeführt. Bis zum 23. Sep-tember 1802 hatten die französischen Gesetze für das linkeRheinufer noch keine Geltung, wenn sie nicht ausdrücklich
2 ) Rathspr. S. 6G.