Alle Vorrechte des Adels u. d. Geistlichkeit werden aufgehoben. 429
gen zurückkehren können und die Contributionen fortannur auf gerichtlichem Wege beigetrieben werden dürfen,5) in den eroberten Ländern keine andern Contributionengemacht werden dürfen als zur Verproviantirung der Armeeerforderlich sei, 6) dass das Maximum, d. h. die Bestim-mung des höchsten Preises für einen Gegenstand, abgeschafftwerden soll
Am 31. März 1795 wurden von der Centraiverwaltungauf Befehl der Volksrepräsentanten die Recensements- oderEinschätzungscommissarien abgeschafft; die Bezirksverwaltungen sollen sich von der Municipalität über die Führungder Commissarien Bericht erstatten lassen und allen Ver-schleuderungen besonders der Nationalguter scharf nach-forschen und der Centralverwaltung darüber berichten.
Die Centraiverwaltung der Länder zwischen Maas undRhein beschliesst: Alle Vorrechte des Adels und der Geistlich-keit sind aufgehoben; besagte Stände sollen alle Staats-lasten tragen wie der dritte Stand. Unterschrieben: Petit-bois, Präsident, Caselli, Nationalagent, Simeon, Cromm,Vossen, Jakobi, Goldbeck, Schmidt, Lipkens, Jakob, StrausKönigs, Verwalter, Sinsteden, Generalsekretair, 1795, 5.April.
Die Municipalverwaltung von Achen zeigt der Distrikts-verwaltung von Achen, Jülich u. s. w. an, dass sie gegendie Verlegung des Distrikts nach Düren bei der Central-verwaltung protestirt, und einen ihr günstigen Bescheid er-wirkt habe. Gez. Deusner, 1795, 26. April 1795.
Die Bezirksverwaltung von Achen, Jülich u. s. w. for-dert alle Cantonsverwalter, Municipalitäten und sonstigeLokalbeamte auf, in zehn Tagen Nachweis Uber alle ausöffentlichen Kassen bezogenen Gelder und ihre Verwendungeinzureichen, sich keine Gelder der Republik ferner anzu-massen und vom 1. Messidor, 19. Juni, keine Ausgabemehr ohne besondere Anweisung der Administration zumachen. 10. Juni 1795. Gez. Jungbluth, Präsident, Merkel-bach, Sekretair.
Eine neue völlig demokratische Constitution, welche
') Ach. Zusclir. 1795, S. 225.