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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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428 Verordnung der Centralverwaltung in Betreff der Assignate.

tionalagenten, die Bürger Bettendorf und Franz HeinrichStartz provisorisch zu Verwaltern des Cantons Achen.

Am 8. Janfiar 1795 befiehlt die Centralverwaltung allerLänder zwischen Maas und Rhein zur Hebung der Assig-nate von der Münze, in welcher gezahlt werden soll, keineErwähnung zu tliun. Wird Metallgeld festgesetzt, so istder Vertrag nichtig und das Verkaufsobject wird zum Nutzender Republik confiszirt. Ist die Bedingung mit Bewilligungdes Ankäufers gemacht worden, so hat er den Kaufpreiszum Nutzen der Republik zu zahlen. Ausserdem sollennicht blos die Contrahenten, sondern auch die Zeugen undVerfertiger solcher Verträge noch festgenommen und ge-richtlich bestraft werden. Unterschrieben sind: Vossen,Stellvertreter des Nationalagenten, Dorsch, Präsident, Si-meon, Cromm, Huberty, Petitbois, Goldbeck, Schmidt, Ver-walter, J. Nellessen, Sekretair.

Unter dem 12. Januar zeigt die Municipalität derCentralverwaltung an, dass F. H. Startz trotz seiner Wei-gerung die Stelle als Cantonsverwalter angenommen habe.Mit der Verweigerung der Annahme von übertragenen öf-fentlichen Stellen steht wohl die Verordnung der Central-verwaltung vom selben Datum in Zusammenhang, dass die-jenigen als verdächtig erklärt werden sollen, welche dieAmtsverrichtungen, wozu sie berufen werden, zu versehensich weigern, und dass sie in Bezug auf ihre Handlungenund auf ihren Briefwechsel überwacht werden sollen. DieVerordnung ist unterzeichnet: Vossen, Substitut des Na-tionalagenten, Dorsch, Präsident, Cromm, Simeon, Huberty,Petitbois, Jakobi, Schmidt, Goldbeck, Lipkens, Clermont,Verwalter, J. Nellessen, Sekretair.

Die Volksrepräsentanten bei der Nord-, Sambre- undMaasarmee, Haussmann, Peres, Briez theilen am 15. Februarden Einwohnern der eroberten Länder einen für sie wich-tigen Beschluss des Pariser Heilsausschusses vom 22. Plu-viose oder 10. Februar 1794 mit, nach welchem 1) dieObhuts- und Revolutionsausschüsse aufgehoben, 2) die wegenverzögerter Contributionszahlung auferlegten Geldbussen er-lassen sein sollen, 3) der Rest der Contribution in Assig-naten bezahlt werden soll, 4) die Geiseln frei zu den lhri-