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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Die Subdeligirten. Verhaftungen.

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kanntmachung vor dem Zusammenlaufen bei Tag undNacht, vor aufwieglerischem Geschrei und bedrohen dieSchuldigen mit Gefängniss. Am 22. Mai erlassen sie einenoch verschärfte Ermahnung.

Am 8. und 9. Juni wiederholten sie die Mahnungen.Für Köln als Fürstbischof von Münster fungirte nun Maxi-milian Forckenbeck. Am 18. Juni rügen die Subdeligirtendas stete Lärmen, Zusammenlaufen und Vivatrufen, am21. Juni ermahnen sie zur ruhigen Abgabe der Stimmenbei der Grävenwahl der Krämerzunft an demselben Tage.

Gegen Ende Juni berichtete von Dohm nach Berlin,die grosse Erbitterung der Parteien mache das Geschäftder Subdeligirten ungemein beschwerlich; die wichtigsteArbeit hätte bisheran darin bestanden, zu bewirken, dassdie diesjährigen Wahlen constitutionsgemäss und ohneTumult vor sich gehen. Beide Parteien Hessen es angewaltsamen Attentaten und unerlaubten Mitteln nicht feh-len. Der jetzige Magistrat machte sich hierbei besonderseines Missbrauches seines öffentlichen Ansehens schuldig,indem er unter allerlei Vorwänden die andersgesinntenBürger gefänglich einziehen liess, um sie an den Wahltagenihres Stimmrechtes zu berauben. (Perthes.)

Unterdessen hatten die Untersuchungen wegen derUnruhen vom Jahre 1786 ihren Fortgang. Am 3. Oktoberwurden der Schöffe de Lonn eux und Dr. Vossen" verhaftet,auf den eigentlichen Rädelsführer Valkenburg, welcher denPöbel zur Misshandlung deS Patlis angeführt hatte, wurdegefahndet, derselbe auch am 17. November aufReguisitionder Kreisgesandten in Mastncht festgenommen, was aucham 23. November dem Stadtbaumeister Cromm widerfuhr.

Das kaiserlicEF"KfTmimefgencht "in Wetzlar befahl am21. November 1) eine Spezialuntersuchung wider de Lon-neux und Vossen, 2) wider den entwichenen Valkenburg,Vossen jr. und Notar Brauers, 3) Fortsetzung der ange-fangenen Untersuchung wegen des am 22. Juni 1786 imBettendorfsclien Hause gehaltenen aufrührerischen Plebiscits.

Die Bewegungen setzten sich in die folgenden Jahrehinein fort. Am 4. Februar 1788 erliess die kaiserlicheCommission ein Mandat, nach welchem unter Umständen