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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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364 Exjesuiten unterrichten in den fünf Klassen des Gymnasiums.

gesetzt werden sollte, aber erst um Martini beginnen könnte,und wählte gegen angemessene Besoldung Exjesuiten zuLehrern, die am 151 November den Unterricht begannen.Dagegen erhob sich indessen Widerspruch, weil dies ohneZustimmung des Scholarchen geschehen war; Jülich erhobBeschwerde, und der Erzpriester Tewis übersandte den er-wählten Lehrern ein bischöfliches Verbot des Inhaltes, siehätten sich des Schulunterrichtes zu enthalten, bis sie vonLüttich dazu die Erlaubniss erhalten und ihr Glaubensbe-kenntniss abgelegt hätten. Wegen des letzten Punktes sandteder Magistrat am 21. November den abgestandenen Bürger-meister Freiherrn von Wylre und den Rathsverwandten undRechtsgelehrten Peter Fell nach Lüttich an den FürstbischofFranz Karl, Graf von Weibruck.

Nachdem diesem die nöthige Aufklärung gemacht wor-den war, sprach er aus, der Rath sei berechtigt, über dasKollegium und dessen Inventar frei zu verfügen, einenWeltpriester mit Genehmigung des Bischofs zum Rectordes Kollegiums einzusetzen, für die fünf unteren Schulendie ernannten Exjesuiten fortfungiren zu lassen; nur soll-ten sie den Schulgottesdienst bei verschlossener Kirche ab-halten! Von den höheren Schulklassen und dem Beicht-stuhle blieben sie ausgeschlossen. Der Bischof bestätigtenachfolgende Exjesuiten: Engels inRhetorica, Otten in Poesis,Clermond in Syntaxis und Geuljans für erste und zweiteAbtheilung der Grammatik; schliesslich verordnete er, dassfür Theologie und für Philosophie ihm geeignete Weltgeist-liche vorgeschlagen werden sollten.

Die übrigen Jesuitenväter erhielten aus den Einkünftendes Kollegiums jeder eine bestimmte Summe jährlich; auchdie Laienbrüder, zum Theil ergraute Männer, wurden vomMagistrat regelmässig unterstützt. Man nahm, wie schonbemerkt, allgemein Theil an dem Missgeschick der Ordens-mitglieder. Leider gingen die Hauptgefälle aus dem Lim-burgischen nicht ein, und die Väter waren auf die Ein-künfte ihrer fünf Häuser und der zwei kleinen Melkereien,einer auf Krakau und der anderen im Bongard, oder Güterim Reiche vonAchen und die geringen Renten in den Ge-bieten von Jülich, Görnelimünster, Wittern und dem Lande