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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Der Magistrat sorgt für Fortsetzung des höhern Unterrichts. 363

Besitz vom Kollegium und von dessen Gütern, die meisterst ain Anlange des 19. Jahrhunderts mit den übrigenKirchengütern von den Franzosen verkauft wurden. Alser vernommen hatte, dass die Commissarien im Einver-ständniss mit dem Vogtmeier die Siegelanlage befohlenhatten, wandte er sich mit einer Vorstellung an den Fürst-bischof von Lüttich, der, das Besitzrecht der Stadt aner-kennend, das Verfahren seiner Commissare desavouirte.Mit dem Vogtmeier kam es zu Weiterungen. Fünf derzwanzig Väter hatten den Unterricht in den sogenanntenuntern Schulen oder Klassen ertheilt. Alle wurden nunAVeltgeistliche, für deren standesgemässe Unterhaltung derRath Sorge zu tragen hatte. Der ansehnlichste Besitz desKollegiums, der Hof zu Ejnatten, das Vlattenhaus im Her-zogthum Limburg hätte dazu hinreichende Mittel gewährt;aber der Rath konnte nicht zur Verwendung desselben ge-langen. Die Brabantische Regierung liess ihn im Jahre1774 verkaufen. (Kaltenbach, Regierungsbezirk Achen, S.423.) Der Ra|h gab am 17. September zwei Vätern daszu seinem weltlichen Patronat gehörende Rectorat der aufder Jakobstrasse gelegenen Kapelle zum h. Stephan und1). Servatius, welches im Jahre 1647 Wolfgang Wilhelm,Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von 'Jülich, dem Jesuiten-kollegiam geschenkt hatte. Zwar verlangte die PfälzischeRegierung das Patronat zurück, weil der Jesuitenorden auf-gehoben worden sei; aber der Kaiser, an den die Stadtsich für diese Angelegenheit, sowie wegen der Versiege-lung auf Befehl des Vogtes gewandt hatte, bestätigte derStadt in beiden Fällen ihr Recht. Die einheimischen Mit-glieder des Ordens kehrten bei ihren Angehörigen oder beiihren Freunden/.ein, auswärtige verliessen die Stadt undsuchten anderwärts ein Unterkommen.

Eine andere wichtige Sorge von Seiten des Magistratswar die Vermeidung^ einer ' längeren Unterbrechung deshöheren Unterrichts. Bis zum 24. September setzten dieJesuiten diesen fort, nur fiel der Schulgottesdienst aus,weil die Väter diesen nicht öffentlich halten durften. Am29. Oktober liess der Magistrat bekannt machen, dass derUnterricht nach wie vor durch geeignete Professoren fort-