Achens Verfassung.
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Aus den Rathsherren wurden auch die Mitglieder desWerkmeistergerichts gewählt, welches Streitigkeiten überTuch, Wolle, Färberei u. s. w. entschied. Auch seine Mit-glieder werden auf ein Jahr gewählt. Werkmeister undBaumeister leisten den Bürgermeistern und deren Rath diebezüglichen Eide').
Das SchöffenJcollegium behauptet eine ganz eigentüm-liche Stellung. Es will unmittelbar unter Kaiser und Reichstehen, zur Stadt gehören, aber nicht unter dem Rathesein. Seinen Ursprung leitet es auf Karl den Grossen zu-rück und beruft sich dabei auf eine Stelle des als unächterkannten Privilegiums Karls des Grossen. Die UrkundeKarls IV. vom 25. Juli 1349 spricht zuerst von iudiciumnostrum regale, von unserm Königlichen Gericht. DieStadt hat dem Schöffenköllegium die Unmittelbarkeit eigent-lich nie zugestanden und behauptet, demselben erst 1356das Recht, Appellationen anzunehmen, erwirkt zu haben.(Moser S. 111.) Sein Titel war: Schöffenmeister des König-lichen Stuhls und des heiligen Römischen Reichs StadtAchen, oder das hohe "weltliche Schöffengericht. Die Füh-rung des Titels eines Königlichen Stuhles hat die Stadtfür sich allein in Anspruch genommen. In causis siinplicisquerelae hat der Vogtmeier den Vorsitz. Der Schöffen sindvierzehn, zwei Schöffenmeister, die übrigen Patricier oderDoctoren. In die Stellen der abgegangenen Schöffen wäh-len die überlebenden neue, wobei sie sich aber nicht be-eilen, um desto länger die Jura der vakanten Stellen zubesitzen. Im Jahre 1450 gestattete Friedrich III. im Falleder Noth, um die Zahl der 14 auszufüllen, Vater, Sohn undEnkel oder zwei Brüder gleichzeitig zu Schöffen zu wäh-len. Derselbe bestimmte 1473, dass ein zum Schöffen Er-wählter verpflichtet sei, das Amt anzunehmen, unter Strafevon 40 Mark Goldes, was 1559 Ferdinand I. und 1566Maximilian II. bestätigten. Aus der Geschichte Achens ist
') Es giebt im Stadtarchiv zwei Eidbücher. Das Eine notirtErnennungen von Beamten vom Jahre 1656 bis zum Jahre 1685, dasAndere von da an bis zum Ende der reichsstädtischen Regierung.
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