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Achens Verfassung.
Johann des Täufers aus den Rathsmitgliedern auf ein Jahrgewählt.
Das Kur- oder Criminalgericht besteht aus fünfzehn"Mitgliedern, den beiden regierenden Bürgermeistern, zweiKurschöffen aus dem Scböffenstuhl, den beiden Werkmei-stern aus dem Rath und neun Rathspersonen, die Chri-stoffels genannt und aus den neun Stadtgrafschaften ge-nommen werden. Der Jülichsche Vogtmeier hat Sitz indem Gerichte, das seinen Schreiber, Diener und einen eige-nen vereideten Thürwärter hat. Der Titel des Gerichteslautet: Richter und Urtheilssprecher des Königlichen Stuhlsund der Stadt Achen Kurgerichts. Misshandlungen, Todt-sclilag, Verwundung, Schmähungen, ehrenrührige Reden u.s. w. gehören zur Competenz des Gerichtes. Die ersteKurgerichtsordnung von 1338 ist zu verschiedenen Zeiten,besonders 1477, reformirt worden. Die Sitzungen des Ge-richtes sind öffentlich auf dem Rathhause und finden nachBedürfniss, in der Regel aber alle drei Wochen Freitagsoder Samstags um elf Uhr statt. Der Stadtschreiber trägtdas Urtheil in das Kurbuch ein, Bürgermeister und Kur-richter sorgen für Ausführung desselben durch den Vogt-meier oder dessen Schreiber. Besonders wichtige Fällekönnen vom Kurgericht an Bürgermeister und Rath oderan den Vogtmeier und an die Schöffen verwiesen werden.
Im Jahre 1521, am 12. August, gab Karl V. der StadtAchen das Privilegium, dass für ewige Zeiten von Prozes-sen und Urtheilen des Acliener Kurgerichts Niemand anirgend ein anderes Gericht appelliren dürfe. (Moser, S. 109.)
Ein sonderbarer Brauch war das Kurmahnen oder Kur-liegen. Wer nämlich vom Kurgericht zu einer Geldstrafeverurtheilt worden war und sie nicht ungemahnt erlegte,sich auch nicht mit dem Gläubiger verständigte, konnteauf Befehl der competenten Behörde aufgefordert werden,vor Sonnenaufgang eine fremde Wohnung, die nicht Wirths-haus und wenigstens drei Häuser von der seinigen entlegenwar, vor zwei Zeugen zu beziehen und bei Verlust seinesHauptes so lange in derselben zu liegen (bleiben), bis erdie Summe bezahlt und sich mit seinem Gegner vertragenhatte.