Acliens Verfassung.
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Rath hielt allwöchentlich ein- oder zweimal nach Beliebendes regierenden Btirgerbtirgermeisters, der ihn allein zu-sammenheilet", von elf bis zwölf oder auch länger Sitzung,In demselben wurden die Appellationen von der Kanzlei,die Beschwerden der Zünfte, Gesuche um Anstellungen oderandere Begünstigungen vorgenommen. Die gefassten Be-schlüsse wurden Ueberkommste genannt. Der regierendeBürgermeister zeichnet die Stimmen auf, hat aber selbstkeine. Der Syndik und der Sekretair fassen die Beschlüsseab. Die Mitglieder des kleinen Raths fungiren zwei Jahre.Jährlich tritt das halbe Rathskollegium aus. (Nopp I. c. 31.)
Der im Jahre 1477 eingesetzte Erkrath hatte sich durchsein eigennütziges Walten verliasst gemacht und war 1513wieder durch einen gewählten ersetzt worden.
Der grosse Rath mit 129 Stimmen wurde aus den ge-genannten Zünften gewählt. Ohne Zweifel gehörte dergesammte kleine Rath zum grossen. Der Adel, der Sterngenannt, hat die erste Stimme. Der grosse Rath kommtordentlicher Weise zusammen, wenn die Bürgermeister ge-wählt und vereidet werden, wenn Gemeindeland, Waldungoder ein der Stadt zugehörender Platz verkauft, wenn einTodesurtheil verkündet wird. In ausserordentlicher Weisekommt er bei Krönung, Huldigung und bei der Zeigungder grossen Heiligthümer zusammen. Wie Nopp I. c. 30hat der Raths- und Staats-Kalender des Königlichen Stuhlsder „Kayserlichen freyen Reichs-Stadt Aclien vom Jahre1788" folgende 15 Zünfte: 1) Tribus Nobilium oder Adels-zunft, 2) Werkmeister, 3) Neumänner, Rent-, Wein-, Bau-meister, Syndikat, Raths-Sekretaire, welche beide letzterennicht zur Zunft gehören, 4) Tribus literatorum, 5) Bäcker,6) Metzger, 7) Rothgerber, 8) Schmiede, 9) Kupferschläger,10) Krämer, 11) Zimmerleute, 12) Schneider, 13) Kürsch-ner, 14) Schuster, 15) Brauel*.
Wichtige Angelegenheiten werden, bevor sie an denRath kommen, von den Beamten vorberathen. Diese Be-amten sind: die regierenden und abgestandenen Bürger-meister, zwei Werkmeister, zwei Rentmeister, zwei Wein-meister, zwei Baumeister, zwei Syndik, ein Konsulent undein Obersekretair. Sie werden am Vorabende des Festes