Der Lombard, Hans und Gesellschaft zum Bock. 267
dem Regulierherrenkloster zu Achen. Er hiess mit seinemFamiliennamen Fabio Chigi und folgte Innocenz XL Auchan den Kaiser hatte der Rath sich um Unterstützung ge-wandt. Der Nachfolger Ferdinands III., Leopold I. —jener starb am 2. April 1657 — liess unter dem 23. April1661 der Stadt 17,742 Reichsguklen an Reichssteuern nach;davon 2000 Rtlilr. „zu Wiederaufbauung" der ungarischenKapelle, die unter städtischem Protectorat stand. Die Stadtnahm auch Geld auf, so von dem S. Andreasstifte in Kölndie Summe von 8000 Rtlilr. zur Wiederherstellung desRathhauses. Diese Summe wurde schon 1658 zum Theilvon dem Geschenke des Papstes zurückgegeben.
In dem Stadtbrande war auch das Waisenhaus zuGrunde gegangen, wodurch die Stadt in nicht geringeVerlegenheit gesetzt wurde. In dieser bat sie die StädteKöln, Brüssel, Antwerpen und Lütticli um vorübergehendeAufnahme einzelner Kinder, die auch gewährt wurde. DasHaus wurde wieder aufgebaut, erhielt Geschenke und Stif-tungen und im Jahre 1667 ein Legat von der Witwe desPaul Huin. Dem Waisenhause gehörte nebst anderenLändereien der Hof „die zwanzig Morgen" in der AclienerHaide.
Auch der Lombard mit den Pfändern war am 2. Maiein Raub der Flammen geworden. Der Magistrat übernahmnun selber die Verwaltung und zahlte dem Herzog vonJülich hundert Gulden. Der Judentribut war uni dieseZeit auf 136 Gulden berechnet worden.
Ferner brannte das Haus zum Bock ab. Bis zumWiederaufbau desselben kamen die Herren vom Bock inder Wohnung der Begharden zusammen 1 ).
') Den S. 65 und 144 gegebenen Nachrichten über diese po-litisch einilussreiche Gesellschaft schliessen wir noch folgende an.Jedes Jahr fand eine Hauptversammlung oder ein Stuhltag statt, aufwelcher die zwei "Vorsteher, Grafen genannt, Rechnung ablegten vonihrer Verwaltung und von ihrem Amte abtraten, nachdem sie deneinen ihrer Nachfolger gewählt hatten ; den andern wählten dieMitglieder durch Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmenentschied das Loos. Au demselben Tage wurden auch neue Mit-glieder aufgenommen. Seit dem Jahre 1593 zahlte der Neuaufge-