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Aclien und der westfälische Friede.
Thür und Thor daselbst öffnen, wie sich dies in früherenJahren gezeigt habe; da ferner die Generalstaaten einedemokratische Regierungsform hätten, so könnten die evange-lischen Bewohner, besonders in diesen aufrührerischen Zei-ten, sich dieser geneigt zeigen und die uralte Krönungs-stadt dem Vaterland entfremden. Auch Nürnberg erklärte,Aclien habe zur Zeit des Religionsfriedens kein exercitiumpublicum gehabt, und fügte hinzu, demselben würde einmehreres, als die evangelischen Städte in dergleichen Fäl-len zu thun gedenken, nicht wohl zuzumuthen sein." Diekatholischen Gesandten wollten nichts davon hören, dassAchen wieder in den Stand von 1578—1598 versetzt würde,es sei auch befremdend, dass die Augsburgischen Confes-sionsVerwandten den terminus a quo nach ihrem Vortheilwählten und den Katholiken sumutheten, ivas sie hei sichnicht gelten lassen wollten.
Die Verhandlungen wurden durch verschiedene Sitzun-gen hindurch geführt. Der Graf von Trautmannsdorf, kai-serlicher Gesandter, vertrat die Sache der Katholiken,welche behaupteten, es müsse bei dem von Kaiser Ru-dolf II. 1593 ausgesprochenen Urtheil sein Bewenden haben,Die Gesandten Schwedens, Pfalz-Zweibrückens und Hessen-Kassels bestanden darauf, den Evangelischen mxissten stattder früheren Gotteshäuser andere in der äussern Stadtnebst öffentlicher Ausübung ihres Glaubens und Zulassungzu den Zünften und Aemtern gestattet werden.
Vom 4. April bis zum Juli 1G47 waren in der Ange-legenheit keine Sitzungen. In diesem Monate- regte Kur-brandenburg dieselbe wieder an und verlangte, den Evange-lischen sollte die Erbauung einer Kirche auf fremdem Ge-biet und Aufnahme in die Zünfte gewährt werden. ImJanuar 1648 erliess der Kurfürst von Sachsen ein Rescriptan seinen Gesandten des Inhaltes, er könne damit nichteinverstanden sein, denn er habe Nachricht, dass die ur-alte kaiserliche Stadt bei zu hartem Drängen in den SchutzFrankreichs treten könne. Denselben Monat beschränktendie Evangelischen ihr Verlangen dahin, dass den AchenerBürgern Augsburgischer Confession und den Protestantengestattet werde, eine Kirche ausserhalb des Gebietes der