Achen und der westfälische Friede.
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Anfange des 17. Jahrhunderts heftigere Bewegungen aufreligiösem Gebiete erlebt als Achen. Auf dem Friedens-eongresse zu Osnabrück und Münster, der im Jahre 1644eröffnet wurde, spielten daher die religiösen AngelegenheitenAchens eine wichtige Rolle. Die Katholiken konnten nurmit Miibe den Protestanten gegenüber, die sich mächtigerFürsprache erfreuten, die Stellung behaupten, welche siedurch die zweimalige Restitution erlangt hatten.
Achen sandte im Jahre 1646 seinen alten Bürger-meister Joachim von Bercliem (er starb, kaum von Münsterzurückgekehrt, am 26. Februar 1648) und den SyndicusRudolf Twist als Bevollmächtigte zum WestfälischenFriedenscongresse. Was auf diesem für Achen Wichtigesverhandelt wurde, hat Meyer auf S. 631 ff. aus den Aktenwörtlich in sein Geschichtswerk aufgenommen 1 ). Da indiesen Akten ausführlich auf die bezüglichen schon erzähl-ten Ereignisse des 16. und 17. Jahrhunderts Rücksichtgenommen wurde, so genügen kurze Andeutungen unsermZweck.
Am 16. Mai 1646 überreichten die Evangelischen derReichsstadt Achen den evangelischen Gesandten in Osna-brück nachfolgende Beschwerde: Obgleich der AugsburgischeReligionsfriede von 1555, den die Abgeordneten der StadtAchen unterzeichneten 2 ), die Augsburgische Confession derpapistischen Religion im Reich und in den Reichsstädtengleichstellte, so wurde doch den evangelischen Bewohnernund Rathsmitgliedern trotz der Fürbitte der in Frankfurtversammelten evangelischen Kur- und Fürsten in denJahren 1558 und 1559 die öffentliche Ausübung ihresGlaubens vom Rath untersagt und im Jahre 1560 verordnet,nur Papisten zum Rathe zuzulassen, wodurch der Gaffel-brief. vom Jahre 1450 beeinträchtigt worden sei, der denGaffeln erlaubte, aus ihrer Mitte durch StimmenmehrheitMitglieder zum Rath vorzuschlagen. Durch diese Verord-nung sei es dahin gekommen, dass es zuletzt an tauglichen
') Seine Quelle ist Joh. Gottfr. von Meiern in Act. Pac. WestphalPar. I. 3. Lit. 20. sqq. — 2 ) Man vergl. unteu das Votum Nürnbergsund Kursachsens.