Der Kaiser lässt mit beiden Parteien unterhandeln. 227
Münster, die im Interesse der Katholiken über ein Jahrbeim Kaiser Rudolf, der Königin von Frankreich, bei an-deren Fürsten und Ständen des Reiches verweilt hatten unddeshalb von den Gegnern verfolgt wurden, nicht durchAuflagen und Lasten beschwert noch in Verfolgung iliresRechtes angefeindet würden, dass die verjagten oder frei-willig ausgewichenen Bürger zurückgerufen und in derAusübung ihrer Rechte nicht behindert würden, dasScböffencollegium in seiner Thätigkeit nicht gehemmt, dieJesuiten nicht ferner den Unbilden einer zügellosen Mengeausgesetzt sein sollten, dass endlich die durch den Soldder Truppen erschöpfte Stadtkasse durch deren Entlassungerleichtert würde; schliesslich wurden beide Parteien er-mahnt, den Befehlen des Kaisers sich zu fügen und sichnicht der Hoffnung hinzugeben, durch Ausflüchte die Sachezu beenden. Die Katholiken fügten sich den Befehlen, dieProtestanten suchten die Aufstände zu entschuldigen undhielten den kaiserlichen Conimissarien die mit dem pfälzerReichsverweser getroffene Uebereinkunft, freie Ausübungdes Glaubens und Zutritt zum Rath, entgegen.
Bald erschienen auch brandenburgische und pfalz-neuburgische, dann auch zweibrückensche Commissarien.Die ersteren riethen zu den französischen Artikeln, dieletzteren schlugen neue vor.
Auf den vom Kaiser zum Ende Dezembers nach Regens-burg ausgeschriebenen Reichstag begaben sich wieder Ab-geordnete beider Parteien.
Bevor die kaiserlichen Commissarien am 16. Februar1613 Achen verliessen, wiederholten sie beiden Parteiendie Hauptpunkte ihrer Sendung und hoben nachdrücklichden Willen des Kaisers hervor. Nichtsdestoweniger gehendie Protestanten gegen die Katholiken vor mit Verweisungaus der Stadt, mit Gras- und Pfortengebot, mit Wache-diensten, Auflagen und Contributionen.
Als der Kaiser dies erfuhr, schrieb er am 15. Mai anden Schöffenstulil, er sollte den Gang der Gerechtigkeitnicht hemmen, bis die Hauptentscheidung erfolgt sei. Nach-dem das eben berührte Verfahren der Protestanten gegen