Die Protestanten nehmen wieder Besitz von der Stadt. 217
brachte, die erbetenen Commissarien würden in den erstenTagen eintreffen, was auch der Vogt Vercken bestätigte.Die Akatholiken benutzen nun ihre Obmaclit, um die Dingenach ihrem Sinne einzurichten. Den Rath lösen sie faktischauf und setzen unter dem Namen von Deputirten 88 ausden Ihrigen an seine Stelle. Sie besetzen die Kupferleuve,das Rathhaus, die beiden Zunfthäuser zum Bock und zumStern, sowie die Thore mit zahlreichen Mannschaften. IhreZusammenkünfte hielten sie auf der Kupferleuve und nah-men wieder ihre alten Predigtlokale in Besitz, die Kalvi-nisten den Klüppel, die Lutheraner den Eselskopf und dieWallonen das Kelmishaus in der Bendelstrasse; der Raumhinter der kleinen S. Jakobs-, jetzt Ciarissen- oder Fran-ziskanerkirche in der Kleinmarschierstrasse bis zur innernStadtmauer wurde wieder, wie vor 1598, ihr Kirchhof,auch die Geschütze wurden wieder aus dem Zeughaus ge-nommen und vor und nach an sechshundert branden-burgische und pfalzneuburgische Soldaten in die Stadt ge-zogen, katholisches Eigenthum durfte nicht aus der Stadtgebracht werden.
Brandenburg und Pfalzneuburg schickten am 16. Juliihre Commissarien in die Stadt, den Amtmann Ketzgin,Nikolaus Langenberg, der katholisch, und den Dr. Juris,Konrad von der Heggen, der Protestant war. Es ergabsich, dass diese nicht von ihren Fürsten, sondern von derenRäthen abgeordnet worden waren. Sie luden auf den fol-genden Tag die protestantischen Deputirten auf das Rath-haus ein, die im Ganzen siebenzehn Beschwerdepunktevorbrachten. Unter anderen verlangten sie die Wieder-geltendmachung des GafFelbriefes vom Jahre 1450, Berech-nung der von den Geächteten eingezogenen Gelder, Rück-gabe des kleinen Klüppel, den Gilles Ross zum Gebraucheseiner Religionsverwandten von Arnold Pillera in Pfandgenommen, des grossen Klüppel, den die Beschwerdeführergekauft und nebst jenem und dem Hause zur Landskronemit Predigtstühlen, Bänken u. s. w. versehen hätten, derihnen abgenommenen Schulen und des kleinen S. Jakobs-kirchhofs. Sie beschwerten sich, man habe an der Pest Ver-storbene bis auf den vierten und fünften Tag unbeerdigt