Seiidgericht zu Würselen.
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diesem Tage gesellet, genug und überflüssig von Gott be-kliommen haben."
6. „Es werden auch etliche Augstri gefrogt, welche ohneeinigen Unterschied Freitags in Abhauung der Früchte sichim Felde finden lassen, auch an den Sonntagen bisweilenvon Morgens früh bis Mess und Predigt aus sind unddarnach vom Werk ablassen und zum Bier gehen, inwelchem sie dreifache Sünd begehen, 1. dass sie die Feier-tage nicht halten, 2. dass sie den göttlichen Dienst ver-säumen, 3. dass sie bisweilen sich faul saufen, oder demBauch mehr als Gott dienen, deren halben sie denn ge-meinlich von Gott verlassen und gestraft werden, dass sieauf Erden kein Glück haben, in zeitliche und ewige Armuth,Jammer und Elend gerathen; und weil diese Leute sichgemeinlich darauf verlassen, dass man sie nicht sehr strafenkönne, dieweil sie nicht viel zu verlieren haben, sollenhinfltro die Leut, welche sie beschäftigt haben, vom Sendge-richt vorgenommen und mit jenen bestraft werden, damitsolche Sünd und Aergerniss verrufen und abgeschafft werden."
7. „Es werden die Katholischen ermahnt, dass sie mitden Unkatholischen, wenn sie begraben, nit zur Leich vielweniger in die Bussenpredigt gehen sollen, dieweil sie imLeben nit mit uns zuhalten, noch in unsere Kirch gehenwollen, ja unsere Kirche abgöttische Kirche nennen unduns als abgöttische Leut verdammen und verbannen; die-weil sie das nun mit Wahrheit nit aufbringen, noch be-weisen können und dero halben selbst alsolche Leut sind,dafür sie uns anschreien, so ist es billig, dass wir mitihnen desfalls nicht zuhalten, sonst geben wir ihnen Rechtund verdammen unsern eigenen Glauben und Religion.Zu geschweigen dass alle dieselben, welche auf beidenAchseln tragen wollen, für Heuchler angesehen werdenund in der christlichen Kirche Bann oder Geistliche Achtfallen."
8. „Vielweniger soll Jemand von den Katholischen denUnkatholischen beiwohnen, wenn sie einig Gewaltthatbrauchen und ihre Todten auf dem katholischen Kirchhof,unangesehen Einwands, einsargen und begraben, denn hier-durch machen sie sich ihrer Gewaltthat beipflichtig (schul-