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Sendgericlit zu Würselen.
riclits Vorstehern zu Haren bemerkt worden, welche nichtverschwiegen werden können, zu dem Ende, dass diejenigen,welche daran schuldig und pflichtig sind, hinfttro sichwirklich bessern und vom bösen Exempel und daraus er-folgtem Aergerniss ihres Nächsten enthalten sollen."'
1. Werden im Gemein Bierbrauer und Bierzäpper gefrogt(angeklagt), dass sie an den gebotenen Feier- und Festtagen,bisweilen auch an den Sonntagen, das Bier mit Pferds- undSchiirgskarren ausfahren und ausfahren lassen, welches,dieweil dem h. Gebot Gottes und Satzung der h. Christ-lichen Kirche wie auch der Pietät und Andacht unsererlieben Voreltern zuwider, ohne dass es dem gemeinen Manngross Aergerniss gibt, soll hinftiro nit gelitten, sondern gegendie Verbrecher mit ernsthafter Straff verfahren werden, vor-behaltlich der Straff deren, welche verlittener Zeit hieringesündigt haben."
2. „Im gleichen werden die Schmidt ingemein gefrogtund verklagt, dass sie ohne hochdringende Notli zum öfter-malen schmieden und ihr Handwerk an heiligen Tagenbrauchen und dabei den Dienst Gottes versäumen."
3. „Ebenmässiger Gestalt verhalten sich etliche und dermehrere Theil der Fuhrleute, welche den Kaufleuten mehrals Gott dem Herrn zu gefallen und ihr eigener Nutz undProfit zu suchen, die Sonn- und Feiertage den Werktagengleich machen, während sie die ganze Woche oder etlicheTage vor dem Sonntag still gelegen, an Sonu- und h. Tagenanspannen, ausfahren und sich auf die Reis begeben, ebenals ob sie besondere Privilegien hätten, die Gebote Gotteszu Ubertreten und die Sonntage in Werktage zu verändern.''
4. „Werden auch alle diejenigen gefrogt, welche anOster- und Pfingstdienstage mit den Pferden zum Acker-werk sich ins Feld zu begeben pflegen, dieweil dies vonAlters her nicht brauchig, sondern vielmehr der dritteheilige Tag am Godestag auch gehalten zu werden pflegt."
5. „Und entschuldigt Niemand, dass am Osterdienstagdie Habersaat und andere Sommerfrüchte bestellt zu werdenpflegen, dieweil von viel 100 Jahren her unsere 1. Vor-fahren an diesem Tage niemahlen ins Feld gefahren, gleich-wohl Haber und andere Sommerfrüchte, so vor und nach