170 Zwiespältige Wahl der Bürgermeister. Aufruhr.
nicht bekannt, theils werde diese demselben unrichtig dar-gestellt; sie führen dann weitläufig an, welche Veränderuungim Glauben und in der Beamtenwahl eingetreten sei, indemsie nicht in Abrede stellen, dass vom Ursprünge der Stadtan bis zum Jahre 1559 eine Verschiedenheit des Glaubensin ihr nicht bestanden habe. In jenem Jahre jedoch hättenviele Einheimische sich vereinigt, um für die Auswärtigender Augsburgischen Confession Ausübung des Glaubens undZulassung zum Magistrat ohne Rücksicht auf den Glaubenzu verlangen, seien aber von Kaiser Ferdinand abschlägigbeschieden worden. Sie sprechen dann von dem Beschlüsse,welcher im Jahre 1560 alle Nichtkatholiken vom Ratheausschloss, bis es diesen 1574 gelang, wieder Zulass zudemselben zu erlangen. Von da an bis zum Jahre 1581seien auch Nichtkatholiken Mitglieder des Rathes gewesen.Sie bitten den Kaiser, sie und die ganze Gemeinde Achenin Gnaden aufzunehmen und versprechen dagegen den ka-tholischen Glauben zu bekennen, soweit es geschehen könne!Der Kaiser erwiederte, es sei ihm angenehm, dass sie Ge-horsam und den alten katholischen Glauben gelobten, be-fiehlt aber widerholt, die Neuerungen abzustellen, widrigen-falls sie Schlimmeres zu gewärtigen hätten.
Unterdessen nahte der Urbanustag, der Tag der Wahldes neuen Raths. Am 8. Mai übertragen die Nichtkatho-liken ihrer Partei die Bewachung und Befestigung derThore, nur vier Thore sollen bei Tage geöffnet und eineAnzahl Krieger herbeigezogen werden. Sie erwarten nichtden zur Wahl hergebrachten Urbanustag, sondern erwählenschon am 17. Mai den Johann Luntzen und Simon Engel-bret zu Bürgermeistern; die Katholiken wählen aus ihrerMitte den Albert Schrick und den Johann Fibis. Die inder Stadt anwesenden Subdelegirten des Kaisers, des Bi-schofs von Lüttich und des Herzogs von Jülich theiltenvor dem vollen Rath ihre Aufträge ohne irgend einen Er-folg mit. Als der Kaiser von diesen Vorgängen vernahm,erklärte er Alles, was gegen die katholische Religion unddie alten Gebräuche geschehen sei, für null und nichtig;den von den Protestanten Gewählten soll nicht gehorcht,dagegen den von den Katholiken Gewählten gebührende