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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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154 Strenge Verordnungen gegen dieselben. Nadelfabrikation.

der Rathsbeschluss bekannt gemacht, dass alle Ankömm-linge, welche noch nicht in die Bürgerschaft aufgenommen,innerhalb siebenzehn Tagen ein Zeugniss ihres früherenVerhaltens, des friedlichen Auszuges aus dem früherenWohnorte und ihres katholischen Glaubens vorzuzeigenhätten, widrigenfalls sie Stadt und Reich Achen verlassensollten. Letzteres sollte auch von denjenigen verlangt werden,welche schon in die Bürgerschaft aufgenommen seien. DieJugend sollte in den Schulen vor ketzerischen Lehren be-wahrt werden, die Wachen zahlreicher und sorgfältiger sein.

Obgleich von Zeuells Gesinnung Jedem klar war, ludder Magistrat ihn doch am 26. September ein, sein Amtfortzusetzen. Da er widerstrebte und Ausflüchte machte,wählte man den Franco Block an seine Stelle, d. h. machtediesen zum regierenden Bürgermeister. Gegen Eingewan-derte und Solche, welche ihren Aufenthalt über die erlaubteFrist ausdehnten, verfuhr man schärfer, indem man sie ent-weder festnahm oder augenblicklich aus der Stadt wies.

Während dieser religiösen Streitigkeiten wurde dieStadt um einen sehr wichtigen Industriezweig bereichert.Die Nadelfabrikation, welche der Stadt nach Aussen zugrossem Ruhm und ihren Bewohnern und denen der Um-gegend zum Erwerbe und zur Quelle des Wohlstandes ge-reichte, ist erst mit dem sechszehnten Jahrhunderte inAchen in Betrieb. Heinrich Volmer, wahrscheinlich ausden spanischen Niederlanden stammend, da die Nähnadelnursprünglich spanische genannt wurden , legte zuerst aufder Jakobstrasse an der Pau in der Nähe der Drut'naseeine Mühle an, welche seine Erben am 29. Juli L559 andie hiesige Kupfermeisterzunft verkauften. Obgleich sienur vorübergehend Kupfermühle war und bald wieder Nadel-miihle wurde, hat sie dennoch wieder nachher den NamenKelmis oder Galmeimühle geführt. Dieser Gewerbzweignahm einen günstigen Fortgang.

Im folgenden Jahre, 7. März 1560, wurden die strengenVerordnungen erneuert und noch verschärft. Als am 15.Februar im grossen Rathe beschlossen wurde, dass, wennreligiöse Angelegenheiten debattirt würden, diejenigen ab-