und senden den Rechtslicentiaten Wenzel Zuleger nach Achen. 147
Gottes durchs Leben gehe; wer von der Väter Lebensein-richtung und von deren Sittenreinheit nicht abgewichen,ruhe sanft im Todesschlafe neben deren Gebeinen. Adamvon Zeuell war unterdessen nicht unthätig. Er sandte imJahre 1559 seinen Sohn Goswin von Zeuell und ArnoldEngelbrecht an den Reichstag nach Augsburg, um Fürstenund Stände um Hülfe zu bitten. Die beiden Abgeordnetenrichten im Namen der Acliener Protestanten eine Bittschriftan die augsburgischen religionsverwandten Stände, inwelcher sie ausführen, wie der Rath noch immer die Ein-räumung einer Kirche verweigere, und bitten, man mögeeinen Abgesandten schicken, der mit dem Achener Rathverhandle und auch mit dem Herzoge von Jülich traetire,der als Patron der Kirche von S. Velin (Foilan) um Ueber-lassung derselben angegangen werden sollte. Sie setzenden Nutzen auseinander und erbieten sich, den betreffen-den Abgesandten auf ihre Kosten mit der Post hinabzu-schicken. Die augsburgischen Confessionsverwandten sen-den darauf den Licentiaten der Rechte, Wenzel Zuleger,nach Achen.
Dieser kam am 13. Juni in Achen an und erfuhr, dassein Schreiben Königs Philipp II. von Spanien, Brüssel15. Mai 1559, an die Stadt vorliege, in welchem dieserbittet, man möge den Sectirern aus den Niederlanden keineHülfe und keine Wohnung gewähren und die katholischeReligion eifrig unterstützen und befördern. „Auf welchesSchreiben I. K. Majestät durch einen ehrbaren Rath geant-wortet worden, dass derselbe nicht über Sectirer, die sichbei ihm eingeschlichen, zu berichten wisse: wahr wäreaber, dass etliche der Augsburgischen Confession Verwandtesich bei ihm niedergelassen, die er, so lange sie sich wohlverhielten, nicht vertreiben könnte. Da ihm aber übereinige Sectirer berichtet würde, so wolle er gewiss gegendieselben mit allem Ernst und Fleiss handeln, des soll sichI. lv. Majestät zu ihm versehen. (Wir folgen bei den Ver-handlungen des Jahres 1559 den Auszügen aus dem Ber-liner Archiv, welche Herr Dr. H. Loersch gemacht und unsfreundlichst zur Verfügung gestellt hat.)
Zuleger musste wegen Abwesenheit der Bürgermeister