Massregeln dagegen.
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vor, um nicht aus dem Ratlie und aus der Stadt ausge-wiesen zu werden. Es waren dies vornehmlich Tuchhändler,die nach Flandern und Artois in Wollenarbeit, die manWorssat, Caians, Arress nannte, gute Geschäfte machten.Den reicheren Bürgern riethen sie an, ihre Söhne dorthinzu schicken, um die Bereitung des Stoffes zu erlernen, dengeringeren Bürgern legten sie nahe, es gebe dort zwanzigund mehr wohlhabende Meister, die nicht abgeneigt seinwürden, sich in Achen niederzulassen und hier ihre Kunstzu verbreiten. Alles dies geschah, um die Achener Jugendin der Fremde mit der neuen Lehre bekannt und die Ein-heimischen durch die herangezogenen Fremden zur An-nahme derselben geneigt zu machen. Wie Beeck meint,merkte der Rath die Absicht nicht. Am 4. Oktober 1544gewährte dieser dreissig auswärtigen Familien das Bürger-recht. Die Gönner der genannten Familien gewannen dieöffentliche Meinung für ihre Ansicht, dass den Ankömm-lingen die Reisekosten mit einigen hundert Karolinen ver-gütet werden sollten, und erwirkten durch ihre Vorstellun-gen beim Magistrat, dass dieser denselben nicht nur „dasKlanderhaus auf der Baach", sondern auch'andere geeigneteWohnungen unentgeltlich zu Werkstätten anwies und vieleTausend Gulden zur Abhülfe der ersten Nothdurft alsDarlehn gab. Die so Begünstigten werden übermüthig undverweigern dem Rath die Abgaben. Bald tauchen ausihnen Viele als Neuerer im Glauben auf. Ein gewisserJohann Rouvin und andere Tucharbeiter werden auf dieKlage des Sendgerichtes durch Rathsbeschluss vor denPräsidenten des Sendgerichtes zur Verantwortung gezogen.Auch einzelne Bürger, viele junge Arbeiter, welche theilsan anderen Orten, theils in Achen ihr Geschäft erlernthaben, ein angesehener Rathsherr, Adam von Zeuell'), der
Nach den Stadtr. v. J. 1344 und [1376; wird einem Goswinvou Zeyvele, von Zevell, der Ehrenwein von Seiten der Stadt gereioht.Die von Zeuell, im Limburgisclien van Tzevel, ein Kittergeschlechtaus der Nähe von Gülpen stammend, wie die Mulrepas, von Eynatten,von Colyn, Beusdal, Wylre u. A. Yergl. Slanghen, Bydrage tot tegeschidenis van het Hertogdom Limburg 40. 59. 66. 94. 103. 125 f.