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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Einzag d. erw. Königs in Achen. Krönungsmahl u. and. Festlichkeit. 123

zurückzieht. Den folgenden Tag, 23. Okt., verfügt er sich infeierlichem Zuge zu Pferde unter Vortragung der Reichs-insignien: des Reichsapfels, Scepters, Schwertes u. s. w.zur Krönung in die Münsterkirche. Nach Vollendung die-ser bewegt sich der feierliche Zug vom Dome aus zu Fussüber eine hölzerne Brücke, die zu dem Zwecke von derKirche bis zum Rathhause gelegt und mit Laub und Tüchernbedeckt ist; diese werden, sobald die Letzten des Gefolgesvorüber, dem Volke preisgegeben und von ihm gierig zer-rissen und zerschnitten. Zu dem nun beginnenden Fest-mahle hatte der König ausser den Kurfürsten, dem Hofstaateund den Magistrats-Personen einzelner Städte, wie Achen,Frankfurt, Nürnberg und Köln, Niemanden eingeladen.Auf dem Wege zum Krönungs-Mahle trägt vor dem Königeder Pfalzgraf bei Rhein den Reichsapfel, der Markgrafvon Brandenburg das Scepter und der Herzog von Sachsendas entblöste Schwert. Der König selbst, die glänzendeKrone auf dem Haupte und in den kostbaren Mantel ge-hüllt, folgt unter einem von hochstehenden Männern ab-wechselnd getragenen Baldachin. Einer aus dem Gefolgewirft von der Kirche bis zum Palaste rechts und linksTäfelchen'), bezeichnet mit dem Bilde des gekröntenKönigs, Gold- und Silbermünzen unter das Volk. Dabeihat der Bürgermeister Achens von Alters her das Recht,für sich und die Seinigen den ersten Griff in den Beutelzu tliun. Auf dem Festsaale stehen die Speise- undKredenztische mit königlichem Prunk ausgestattet. Dieder Kurfürsten erheben sich einen Fuss hoch über denBoden, sechs Fuss über denselben steht an der Ostseitedes Saales in der Mitte der Tisch des Königs, der derKönigin, wenn sie anwesend ist, drei Fuss tiefer zurRechten. Die Stellung der Tische war durch die goldeneBulle genau vorgeschrieben. Sie bildeten von dem desKönigs aus zwei Reihen; nur dass die der drei geistlichen

3 ) Bei den Römern missilia, res missiles, Suetonius IT, c. 98, IV.c. 18, YI. c. 11. Auf diesen Täfelehen stand geschrieben, wie vieldie, welche sie erhaschten, au Getreide, Geld oder andern Dingenerhalten sollten.