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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Achen in Fahile mit den Herren vun Argenteau. 101

sie von den Letzteren abhängig. Jakob von Argenteau,der in Urkunden vom Jalire 1454 bis zum Jahre 1506 vor-kommt, war ein unruhiger, fehdeliebender Ritter, welchersein Schloss Argenteau zum Sammelplatz kriegerischer undbeutelustiger Scharen machte und von da aus mit seinemSohne Reinold die Handelsleute beraubte, erschlug oder ge-fangen nahm und so die Gegend unsicher machte. Achen,welches schon lange durch die von Argenteau geschädigtworden war, wandte sich 1482 an deren Lehensherrn, denErzherzog Maximilian von Oesterreich, Herzogen von Bra-bant und Limburg. Dieser befahl seinen Amtleuten, dieBewohner Achens, wie es von Alters her Sitte gewesen, (dieHerzoge von Brabant waren Obervögte über Achen) inseinen Ländern zu beschützen, und bestimmte dem Herrnvon Argenteau einen Tag, um sich vor dem hohen Ge-richtshofe zu Brüssel zu verantworten. Die Vorladungblieb ohne Wirkung, und die von den Herren von Argen-teau, Vater nnd Sohn, Beschützten, setzten ihre Räubereienfort. Als die Achener sich wieder klagend nach Brüsselwandten, Hess der hohe Rath am 28. Februar 1487 Vaterund Sohn vorladen, um die Klagen der Stadt Achen zubeantworten. Dieses klagte, die Herren von Argenteauhätten seine Bürger und Unterthanen angefallen, ergriffen,gefangen, fortgeführt, sie auf den Landstrassen beraubt,ihre Güter, Waaren, Pferde, Wagen u. s. w. weggenommen,die Angefallenen todtgeschlagen, Häuser, Höfe, Mühlen undKirchen im Reiche von Achen abgebrannt. Sie seienwiederholt deshalb vor den hohen Rath von Brabant vor-geladen worden, aber noch nie vor demselben erschienen!Das Urtheil Königs Maximilian I. und seines Bruders Phi-lipp, welches von Antwerpen aus erlassen wurde, lautetesehr streng. Die von Argenteau sollten das Geraubte Qderdessen Werth zurückgeben, die abgebrannten Gebäude wie-der aufbauen und di<5 Gefangenen wieder freigeben. Diesewurden von den Eiden, welche sie den von Argenteau leistenmüssen, entbunden, äu ch von den zugesagten Brandschatzun-gen befreit, und die von Argenteau in eine Summe von20,000 guten Gulden verurtheilt. Von dieser Summe soll-ten 100 Gulden zu einem Fenster von gebranntem Glase