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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Gleiche Rechte der Bewohner des Reichs u. der Bürger der Stadt. 99

heissen von Achen in Eheangelegenheiten in die bischöf-liche Jurisdiction niedergeschlagen. (Lat. Urk. im Stadtarch.)

Kaiser Friedrich III. war im Laufe des Jahres zwei-mal in Achen, einmal im Frühjahr, das andere Mal imHerbste, und hatte vollauf Gelegenheit gehabt, die Schädenkennen zu lernen, an welchen die städtischen Verhältnisselitten. Aus dieser Erkenntniss ging die Verordnung her-vor, gemäss welcher er von Köln aus am 31. Okt. 1486 dieBewohner der im Achener Reich gelegenen Dörfer in allenRechten und Lasten den Bürgern der Stadt gleichstellte.(Urk. im Stadtarch.) Er erklärt,vor langen Jahren undZeiten hätten seine Vorfahren am Reich in einer MeileWeges rundum (zirckweise) sein und des heiligen ReichsStadt Achen, so man in dem Reiche von Achen nenne, mitLeuten, Gütern nnd allem dazu Gehörenden, zum Schutzund Schirm dem königlichen Stuhl und der Stadt Achenzu einer Ausstattung und Zierde, den Bürgermeistern unddem Ratlie der Stadt angehängt, untergeben; nun seienaber die Gemeinden der Dörfer Wurselden (Würseln) undHaren, die zu jenen Reichsdörfern gehörten, gegen Achenklagend bei ihm eingekommen wegen Gerichte, ObrigkeitenGebote, Verbote, Brodbacken (protbachen), Bierbrauen (pir-prawen), Kaufen, Verkaufen, Gewerbe, Robot, Steuer, Strafeund anderer Dinge gegen alles Herkommen, während Achenerkläre, es habe in Betreff der Dörfer nur das gethan, wozues laut seiner Briefe, Freiheiten und altem Herkommen be-rechtigt sei. In Erwägung, dass Stadt und Dörfer, die demKaiser unmittelbar (on mittel) untergeben sind, durch dieseGetheiltlieit der Ansichten in Zerrüttung und Verfall ge-rathen würden, und damit sie in Ruhe, Friede und Einig-keit zusammenbleiben und so ihm und dem Reiche vongrösserm Nutzen seien, verordnet er aus kaiserlicher Macht-vollkommenheit und eigener Bewegung, dass hinfort fürewige Zeiten die gemeine Bauerschaft der genannten Reichs-dörfer in Brodbacke/i, Bierbrauen, Zappen (Ausschank),Kaufen, Verkaufen, Fuhre, Gewerb, Hanttirung jeglicherArt alle Gnade, Schirm, Freiheit, Privilegien, Recht, Her-kommen, Gerechtigkeit, Gewohnheit inner- und-ausserhalbder Stadt Achen haben sollen, wie die Bürger der Stadt.