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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Die Stadt unterhandelt wegen des Galmeibergs. 53

vürscreiven cedulen ghere verlengt hedden; ind voert offsichs so noeit ghebürde ind sy des zo roide woirden, datsy die saichgen, inhalt der vurscrev, cedulen an hoiren over-sten brenglien ind verven moisten, so weir hoeir wail zosein, dat man Hensgen Meier de liant von dem alden berchdeide doein, .... (aber ihre Meinung wäre wohl, ob mandie Sache mit Geld erwerben möchte, so dass die Stadtin ihrem alten Besitz bleiben könnte; sollte dies nicht ge-schehen können, so gedächten sie zu warten, bis die Bür-ger von Frankfurt zurückgekommen wären, um dann ver-eint und einträchtig zu reden. Was dann die Stadt durchsich selbst und mit Ehren zu thun vermag, wird sie gernethun. Darum wünschte sie den Tag der Antwort gemässdem erwähnten Zettel zu verschieben. Sollte dies nicht fürgenehm gehalten werden und sie zu dem Entschlüsse kom-men, die Sachen nach Inhalt des erwähnten Zettels anihren Obersten (den König) zu bringen, so wäre wohl dar-auf zu sehen, dass man es * veranlasse, dass Hensgen Meiervon dem alten Berg — vieille montagne — entfernt werde).Der Schreiber fährt fort: Von Stund an berieth ich übereuern Brief mit meiner Herrschaft (Heirschaff). Wir be-gaben uns zusammen zum Kanzler von Burgund, legten ihmdie Dinge in bester Form und Manier vor Augen, sagtenihm, wir hätten Botschaft von der Stadt, die begehre, dassdie Antwort verschoben werde, weil einige ihrer Raths-herren und ihrer besten Bürger nun in Frankfurt wären.Ich bemerkte ferner als meine Privatmeinung (voeir mich,as van myns selffs weighen), das ich besorge, die Stadt'möchte in keinerlei Weise ohne Zustimmung ihres Ober-sten, des Königs, handeln. Wäre es der Fall, dass derKanzler dazu beitrage, dass die Stadt bei ihrem Rechtund alten von dem Herzoge von Burgund und dessen Vor-gängern, den früheren Herzogen von Brabant, bestätigtenBesitz bleibe, so mache er sich anheischig, die Stadt dazuzu bestimmen, seinen gnädigen Herrn von Burgund miteiner so reichen Summe Geldes zu belohnen, dass er da-mit content und zufrieden sein sollte; auch den Kanzlerwürde die Stadt so belohnen, dass er Mühe und Arbeitnicht vergebens angewendet haben sollte. Der Kanzler ant-