34 Schleidener Lehen. Die Heinsberger fallen bewaffnet
besass. Die Urkunde ist mitunterzeichnet von Wilhelmvon Lintzenich, Vogt und Meier von Achen.
In diesem Jalire kaufte der Rath vom Grafen vonSchleiden das Schleidener Lehen. Dieses wurde vom Rathvergeben und erstreckte sich Uber Stadt und Reich Achen.Es wurde jährlich an vier verschiedenen Tagen und Ortenbesetzt. Zu dem Lehen gehörten die Bäche und die meistenMühlen. Die Stadt hatte vier geschworene Wasserwäger,welche jährlich am Montag und Dienstag nach dem Dreifaltig-keitstage die Gewässer und Bäche in Achen untersuchten, wasin Bezug auf die Landwehre jährlich im Mai geschah. Vondem Schleidener Lehen wurde an den Schöffenstuhl appellirt.
Wie aus einer Stelle in der von H. Loersch heraus-gegebenen Chronik zum Tage von Kreuzerfindung (3. Mai)des Jahres 1428 hervorgeht, waren die von Heinsberg nichtfür den Herzog von Jülich und Berg, denn an dem ge-nannten Tage fielen sie bewaffnet in die Liebfrauenkircheein, drangen bis zur Kanzel vor, nahmen zwei Männerndie Opfergabe weg, welche diese für den Herzog von Bergeinnahmen, und schlugen den Stiftsherrn Reinard vonWeiller, als er die Hochmesse halten sollte, der Art, dassman ihn für todt vom Altare wegtragen musste. Als dieHerren von Achen dem Volk geboten, die Kirche zu ver-lassen, ging dies in das Haus zur Maus auf dem Rader-markt. Hier vertrugen sich die Heiusberger mit den Ber-gischen und zogen ab, ohne dass ihnen zur allgemeinenVerwunderung ein Leides geschah.
Der im Jahre 1401 im Blute der Anführer erstickte Ver-such der Gemeine, sich des Stadtregimentes zu bemächtigen,gelang im Jahre 1428 wenigstens vorübergehend. Am Tagedes h. Laurentius, 10. August, erhob sie sich, gelobte, stetszusammen zu halten, wählte zehn Ambachter 1 ) und er-
') Diese entsprachen den zehn Zünften, welche damals in Achenbestanden. Burtscheid hatte schon 1301 seine Tuchmacherzunft. InAchcn erscheint das Wollenambacht 1387 vollständig constituirt.Wenn Zünfte in Achen nicht früher in Schriftstücken vorkommen,so mag der Grund wohl darin liegen, weil sie noch keine politischeBerechtigung hatten, die sie erst im fünfzehnten Jahrhundert er-langten.