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Beiträge zur Geschichte der Trierer Buchmalerei im früheren Mittelalter
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vino sepultus", eintrafen, behielt er Smith zurück und schickte einen vonjenen wieder über den Kanal. Denn auch am 5. März, bei der nächsteuSendung, wird John Smith als Überbringer genannt und den Bekannten,bei denen sein "Weg ihn vorüberführte, warm empfohlen. Der Famulusnahm seinen Weg über Brügge, wohin Erasmus selbst noch kommenwollte (App. 264); doch ist nicht bekannt, ob er diesen Plan ausführte.Die Briefe, die jener beförderte, sind sämtlich vom 5. März datiert: App.263 an Bovillus, App. 264 an Laurin in Brügge, App. 265 an More,App. 266 an Pace, App. 267 und App. 268 sind Empfehlungsbriefefür Smith ohne Adresse, App. 269 an Warham. Auch App. 305 anColet, App. 306 an den Bischof von Rochester und App 308 an einennicht näher bezeichnetenLudwig" gehören, wie der Inhalt beweist,auf den 5. März; ebenso der undatierte Brief App. 312, der aber nichtan Warham, sondern wie die Worte:bene vale cum dulcissima coniu-gali liberisque carissimis" schliessen lassen, an den Lord Mountjoy ge-richtet ist. Am 5. März muss ferner auch App. 313 geschrieben sein,da er die Antwort auf Nachrichten in seiner Rentenangelegenheit ent-hält, die Franciscus etwa am 22 Februar gebracht hatte. Dann kanner aber nicht für More bestimmt sein, an den wir schon App. 265 vondemselben Tage haben, sondern ohne Zweifel für Bedillus, den SekretärWarhams, an den Erasmus auch am 23. April (App. 279) schreibt.

Bei der Rückkehr aus England teilte Smith mit, dass seine Elternihn nun zu sich zu nehmen wünschten (App. 282). Vor 2 Jahren,im Sommer 1516, hatte Erasmus es durchsetzen können, dass derFamulus bei ihm blieb 1 ); jetzt musste er nachgeben. Am 25. oder26. April ging Smith nach England zurück und trat in das HausMore's. Er nahm wieder eine grosse Zahl von Briefen mit, dieErasmus in den Tagen vom 22. bis 25. April schrieb; sie weisenauf jene am 5. März abgesandten und auf die bevorstehende Reise undlassen so eine Datumsbestimmung zu. Richtig datiert, vom 23. April,sind App. 279 an Bidellus, App. 280 an Croke, App. 281 an Sixtinund App. 282 an Tunstall; für App. 132 an Vannes ergiebt sich dasDatum aus dem Vergleich mit App. 281, für ep. 241 an Pace undep. 243 an Bovillus aus dem Hinweis auf die Neuausgabe des NeuenTestamentes; auch der sonst anhaltslose Brief an Gonell, ep. 242, wirdwegen seines Datums (22. April) hierher gehören. App. 133, an denBischof Fisher, bittet um das Urteil über eine Schrift Reuchlin's, dieErasmus wahrscheinlich im Februar durch Franciscus geschickt hatte

!) S. oben S. 188 f.