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Beiträge zur Geschichte der Trierer Buchmalerei im früheren Mittelalter
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Harrende resigniert auf einen Trost, den ihm der Freund gegeben, am25. März verhandelte er in erneutem Eifer mit Bude über die Berufungnach Paris, der er durchaus nicht abgeneigt war (App. 60). EndeMärz also müssen ihm die erwarteten Nachrichten von Ammonio zuge-gangen sein. Am 1. April brach er von Antwerpen auf; auf demkürzesten "Wege eilte er zum Kanal, und schon wenige Tage daraufward er am jenseitigen Ufer gesehen. Brüssel berührte er nicht, am3. April glaubte ihn Barbier, der in Brüssel wohnte, noch in Ant-werpen (App. 56).

Die Verhandlungen mit dem Papste sind von jeher der Gegen-stand mehr oder minder treffender Kombination gewesen. Jortin hatangenommen, dass es sich um eine Absolvierung von den Ordensge-lübden handle, und Durand de Laur vermutet eine Dispensation vonder Beobachtung der Fastengebote. Erst Vischer hat durch die Veröffent-lichung bis dahin unbekannter Urkunden und durch die beigegebenen Unter-suchungen Gewissheit gegeben x ). Die Aktenstücke bestehen aus einerBulle für Erasmus, die ihn von gewissen Kirchenstrafen absolviert undihm die Fähigkeit zuerkennt, kirchliche Ämter und Pfründen zu er-langen; ferner aus den Ausführungsbestimmungen an Ammonio, worauswir erfahren, dass Erasmus eigenmächtig die Ordenstracht abgelegt hatteund als der uneheliche Sohn eines Geistlichen, wie er vermutete, vondem Hecht, Pfründen zu erwerben, ausgeschlossen zu sein fürchtete 2 ).Das liebenswürdige Begleitschreiben des Papstes privaten Charakters,vom 26. Januar 1517 (ep. 193, mit dem falschen Datum 1516, aberdem Zusatz:pontificatus nostri quarto", d. i. 1517), das für die

x ) Vischer, Erasmiana. Basel 1876. S. 26 ff. Die Bulle für Erasmusfindet sich schon in denEpistolae familiäres ad Amerbachium", Basel 1779,S. 116 ff. Die Veröffentlichung durch Vischer konnte Durand de Laur nichtbekannt sein, er hat aber auch die ältere übersehen. Über die Verhand-lungen zwischen Erasmus und dem Papste s. Vischer a. a. 0.; eine Zusam-menstellung des Materials (wenig mehr!) giebt Hartfelder (Des. Erasmus unddie Päpste seiner Zeit) in Raumer-Maurenbrechers Historischem Taschenbuch,VI. Folge, 11. Jahrg. (1892), besonders S. 128 ff.

2 )ex illicito et, ut timet, incesto damnatoque coitu genitus", VischerS. 26 Anm. 3. Das Compendium Vitae will glauben machen, dass der Vatererst nach des Erasmus Geburt Geistlicher geworden sei. J. B. Kan (Eras-miana; aus demNieuwe Rotterdamsche Courant" übers, in:Bibliogr. undlitt. Chron. der Schweiz", 1878, S. 34 ff., 70 ff., 104 ff.) hat hiervon ausgehenddie Unechtheit desCompendium Vitae" zu beweisen gesucht, während Fruin(Erasmiana, in NijhoffsBijdragen voor vaterl. Geschiedenis", 'sGravenhage1878, S. 85 ff.) an der Echtheit festhält.