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geschickt, ebenso den meinen über die Angelegenheit mit dem Bischofvon Rochester; aber bis jetzt habe ich weder von jenem noch vomBischof Nachricht erhalten", mit App. 87 vom 31. Oktober: „Deinund mein Brief, worin wir Latimer aufforderten, ein paar Monate beidem Bischof von Rochester zuzubringen, ist ihm zu spät zugegangen,da er schon vorher nach Oxford zu gehen beschlossen hatte." Daswar also die Angelegenheit mit dem Bischof, die in App. 52 noch inder Schwebe und hier entschieden ist. Alle diese Zusammenhängeweisen auf den Herbst 1516. Dazu kommen andere Gründe. Am 2.Oktober (ep. 218) wunderte sich Erasmus, der die Anweisung desMaruffus, also damit auch die Nachricht über die Zahlung der 30 Pfundan Aegidius erhalten hatte, dass der Engländer von diesem Gelde über-haupt nichts erwähnt habe; aber More zweifelt nicht daran (App. 87,31. Okt.), dass es an Aegidius gezahlt sei; das bestätigte ihm sein„procurator" nach der Rückkehr (App. 250, im November). Seitdem istvon dem Gelde keine Rede mehr, und es wäre sonderbar, dass Moreim Februar die Angelegenheit wieder aufnähme, ohne der missglücktenAnweisung vom letzten Herbst auch nur zu erwähnen. Ferner: derBrief Warhams an More, den dieser mit App. 52 an Erasmus schickte,ist App. 80, vom 16. September; sodann vermutet More in App. 52Erasmus in Löwen, wohin auch "Warham nach App. 80 das Geld an-weisen Hess, und wir wissen, dass Erasmus in England die Absichthatte, den Winter über in Löwen zu bleiben (ep. 148 C), wo er that-sächlich nur wenige Tage war. App. :52 muss also nach dem 16. Sep-tember und vor App. 251 liegen, dieser wiederum vor ep. 208 vom2. Oktober, denn Erasmus sagt hier, dass er beide Briefe gleichzeitigerhalten habe. Dies annähernde Datum lässt sich noch genauer be-stimmen. In dem der Ausgabe zu Grunde gelegten Manuskript ist derBrief „postridie Matthiae apostoli" datiert x ); wahrscheinlich hat nunder Abschreiber „Matthiae" statt „Matthaei" gelesen, das Datum wäredann der 22. September 2 ).
') Es ist eine Abschrift vom Original; s. Kan, Erasmiana. 1881. S. 6.No. 306.
2 ) Auch der 25. Februar 1517 lässt sich mit einem Schein von Rechtverteidigen. Denn auch App. 112, vom 13. Januar 1517, erwähnt eine An-weisung von Maruffus, mit derselben Bitte um schleunige Quittierung wieApp. 52; dies könnte also eine Wiederholung von App. 112 scheinen. Auchwar Erasmus vor dem 13. Januar 1517 in Löwen (worüber unten S. 201), woihn doch More vermutet. Aber ausser den oben angeführten Gründen be-