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Bochum.
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landes geltend machen mussten. Der Sitz des Decansscheint aber nicht immer in Wattenscheid gewesen zusein, denn Everardus decanus christianitatis in Withenebesiegelt bereits im Jahre 1294 in vigilia undecim mill.virg. eine Urkunde über die Erbpacht eines Hofes inBergheyn, der zum Xantener Stiftshof in Vilgeyst ge-hörte. (Urkunde im Codex Xanten.) Auch noch zu denZeiten Heinrichs von Virneburg kommt in den Statutenvom Jahre 1316 VII S. 62 ein Decanus christianitatisin Witten vor. Es scheint, dass dieser Umstand späterfür die Pfarrer von Witten Veranlassung wurde, wennsie sogar Ansprüche auf den Titel eines Archidiaconserhoben. Merkwürdig ist in diesem Decanat die Un-sicherheit der kirchlichen Rechtsordnung. Das mäch-tige Stift Herdeke glaubte einen eigenen Decanatsverbandbilden zu können und der Abt von Deutz die Archidia-conatswürde für Herbede beanspruchen zu dürfen. Wederder eine noch der andere Theil hat jemals eine kirchlicheAnerkennung erlangen können. Die Grafen von der Markbeanspruchten auf Grund ihrer Territorialhoheit die Er-nennung des Decans, ein Anspruch, der nach dem Libercollatorum bereits im 15. Jahrhundert rechtlich aner-kannt war.
1. — Boycheim. Nach dem Verfall der Gauverfassungbildete sich aus dem Territorium, welches mit der Decanats-begrenzung zusammenfällt, eine eigene Grafschaft, derenComes in Bochum seinen Sitz hatte und damit dieser Stadtein Uebergewicht allen andern Ortschaften, namentlichWattenscheid gegenüber verschaffte. Cofbuockheim in pagoSaxoniae heisst es bereits in einer von Lacomblet (1. 177) ausdem Jahre 1041 mitgetheilten Urkunde. Der Name ist entwederauf den Graf Gobbo zurückzuführen, der in einer Urkundefür das Stift Essen schon 947 vorkommt oder auf die hierbesonders starke Verehrung des heil. Jacobus zu beziehen.So heisst Bockum bei Crefeld nicht allein in der Volks-sprache, sondern auch in amtlichen Schriftstücken Geirt-Bockum, Gertrudis-Bockum, weil die h. Gertrudis Patroninder dortigen Kirche war. Boikem, sagt das ManuscriptEssen. Dithmari S. 242. — oppidum cum praefectura, olimfuit comitatus Cobbonis, hinc dicitur Cobbonisheim posteaCaffbocheim, nunc Boikem nuneupatur. Von dieser Pfarrehiess das Decanat auch Capitulum in Boccheim. In der
Binterim und Mooren, Erzdiöcese Köln I. »>U
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