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thekarischer Grundsatz aufgegeben wurde, alleErwerbungen der Bibliothek in allgemein zu-gänglichen Katalogen nachzuweisen, ist der Bi-bliotheksleitung wohl bewußt, der Entschlußwurde auch keineswegs leichten Herzens ge-faßt. Er entsprang seinerzeit lediglich der Un-möglichkeit, mit dem gegebenen Personal wei-terhin alle Neuzugänge den Hauptgeschäfts-gang durchlaufen zu lassen, ohne weitere Restezu bilden oder ohne Verlagerung von Personalin den Buchbearbeitungssektor und d. h. Ein-schränkung von bisherigen Dienstleistun-
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Der zusätzliche Platzbedarf für die Zeitungenkann begrenzt werden, wenn wie in Münsternur die Lokalteile gebunden werden. Er läßtsich aber noch ganz erheblich weiter reduzie-ren, wenn das Land Nordrhein-Westfalen dieBibliotheken in Bonn und Münster finanziellund personell in die Lage versetzt, die Neben-ausgaben der Pflichtzeitungen nur noch in Mi-kroform zu archivieren, wobei es eine sekundä-re Frage ist, ob die Bibliothek selbst verfilmtoder die Verfilmung in Auftrag gibt bzw., so-weit möglich, Zeitungsfilme über das Mikro-filmarchiv der deutschsprachigen Presse inDortmund bezieht. Da auch einige Verleger vonRegionalzeitungen dazu übergehen, ihre Archi-ve wie die Neuerscheinungen zu verfilmen,müßte ferner geprüft werden, ob es möglichund günstiger ist, vom Verleger selbst eineFilmkopie zu erwerben.In Münster ist es darüber hinaus notwendig, diegeringen Bestände an Pflichtzeitungen aus derZeit vor 1945 wie aus den ersten Nachkriegsjah-ren möglichst bald zu verfilmen, da diese Zei-
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tungsbände infolge der starken Benutzung wieder schlechten Papierqualität — im wörtlichenSinn — zerfallen. Außerdem sollten aus denschon aufgezeigten Gründen in Münster dienoch gebündelten älteren Jahrgänge der Lokal-ausgaben in der seit 1971 bewährten Art gebun-den (oder aber verfilmt) werden.Zudem muß in Münster, nicht zuletzt im Inter-esse der Nordrhein-Westfälischen Bibliogra-phie, die Ermittlung und rasche Einforderungneuer Pflichtexemplartitel weiter intensiviertwerden, was bei der derzeitigen personellenAusstattung aber nicht möglich ist.Völlig unzureichend ist in Bonn wie in Münsterseit Jahren die Öffentlichkeitsarbeit. Um vor al-lem die nichtgewerblichen Verleger auf dasPflichtexemplarrecht und die zuständigen Bi-bliotheken hinzuweisen, müßte (wie in Westfa-len nach dem IL Weltkrieg zweimal geschehen)in allen Zeitungen des Landes anschaulich dar-über berichtet werden, ebenso in den überörtli-chen Kirchenzeitungen. Auch die Landschafts-verbände und Regierungspräsidenten müßtendie ihnen unterstehenden Einrichtungen ent-sprechend instruieren usw. Das kann aber nurgelingen, wenn diese Aktionen von den Pflicht-steilen perfekt vorbereitet werden. — Genausowichtig wäre es, wenn ein qualifizierter Mitar-beiter der Pflichtexemplarstellen in etwa drei-bis vierjährigem Turnus alle Gemeinden in sei-nem Landesteil aufsuchen und bei den zustän-digen Stellen vorsprechen würde, z. B. in denStädten bei den kommunalen, kirchlichen, poli-tischen und gewerkschaftlichen Pressestellen,
2) Hartwig Lohse, Pflichtexemplar und Benutzung,1984, S. 269
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