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Vorwort
Das Bundesverfassungsgericht hat 1981 zum er-sten Mal ein Grundsatzurteil über die Abliefe-rung von Druckwerken durch die Verleger anöffentliche Bibliotheken gesprochen.
Die Ablieferung wird darin als eine im öffentli-chen Interesse liegende Aufgabe von kulturpo-litischer Bedeutung bezeichnet, um so »die lite-rarischen Erzeugnisse den wissenschaftlich undkulturell Interessierten möglichst geschlossenzugänglich zu machen und künftigen Genera-tionen einen umfassenden Eindruck vom geisti-gen Schaffen früherer Epochen zu vermitteln.«
Die vorliegende Veröffentlichung gibt einenÜberblick über alle Aspekte des Themas. Zen-sur- und Privilegienfragen früherer Jahrhunder-te werden ebenso behandelt wie die Pressege-setzgebung und die Praxis der Ablieferung undSammlung von Verlagserzeugnissen bis zurheutigen Zeit. Beeindruckend ist die Fülle deszusammengetragenen Materials, das in zahlrei-chen Zitaten zu Wort kommt.
Im Mittelpunkt der Darstellung steht naturge-mäß die Geschichte der Pflichtablieferung undSammlung in unserem Land. Seit der preußi-schen Kabinettsorder von 1824 nehmen dieUniversitätsbibliotheken in Bonn und Münsterdiese Aufgabe wahr. Die Arbeit weist mit Rechtimmer wieder auf die großen Verdienste dieserbeiden Bibliotheken hin, die trotz mancher Wi-derstände und Probleme diese Aufgaben vonLandesbibliotheken zu erfüllen suchen.
Es ist dem Autor gelungen, den seit Jahrzehn-ten nicht aufgearbeiteten Stoff anschaulich undgut lesbar darzustellen. Als verantwortlicherPraktiker erläutert er auch die heutige Situationund legt Vorschläge zur künftigen Behandlungvor, für die ich dankbar bin.
Angesichts der gegenwärtigen Mediendiskus-sion und Fragen nach der Zukunft unsererBuchkultur kommt einer derartigen Arbeitgrundlegende kulturpolitische Bedeutung zu.Ich freue mich darüber und wünsche dem Buchviele interessierte Leser.
(Hans Schwier)
Kultusminister
des Landes Nordrhein-Westfalen