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Die Entwicklung des Pflichtexemplarzugangszeigt in beiden Bibliotheken einige charakteri-stische Gemeinsamkeiten: Nach verhältnismä-ßig hohem Stand vor Beginn des 1. Weltkrieges,sank die Zahl der abgelieferten Exemplare inden Folgejahren, stieg nach dem 2. Weltkrieglangsam wieder an, erreichte aber erst 1960 an-nähernd wieder die Zahlen von 1910. Dochdann begann, von leichten Schwankungen ab-gesehen, eine kontinuierliche starke Zunahme,die in Bonn jedoch wesentlich stürmischer ver-lief als in Münster. Bemerkenswert ist die Stei-gerungsrate in den Jahren 1962—1966, da in die-sen »gesetzlosen« Jahren beide Bibliothekennicht mit dem gleichen Nachdruck einfordernkonnten wie vorher und damals nachweislichbis heute nicht geschlossene Lücken entstandensind. Das Phänomen des Bonner Pflichtexem-plarzuwachses ist umso erstaunlicher, da Bonnbekanntlich in einigen Bereichen restriktiversammelt als Münster. Im rheinischen Landesteilwurde zwar schon immer mehr verlegt als inWestfalen, und so lag der Pflichtexemplarzu-gang Münsters bis 1968 in der Regel 35—45 %unter dem Bonns. Danach vergrößerte sich die-ser Abstand merklich: 1982 erhielt Münster nurnoch 42,5 % des Bonner Pflichtzugangs, derdort 22 % des Gesamtzugangs ausmachte,während es in Münster nur 9,7 % waren. — Esgibt für diese Entwicklung mehrere Gründe: 1.Nach dem Kriege haben sich in der Städte- undKulturlandschaft des Rheinlandes mehr Verlageaus den mittel- und ostdeutschen Gebieten nie-dergelassen als in Westfalen. 2. Auch die Zahlder Verlagsneugründungen war im Einzugsbe-reich der Bundeshauptstadt Bonn und der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf entschieden größerals in den Ballungsräumen Westfalens. 3. Schonein Verlag mit populärer Massenliteratur kanndie Prozentzahlen um zweistellige Werte ver-schieben: so produziert ein bergischer Verlagpro Jahr etwa 2.500 Groschenhefte. Würde mandiese von den Bonner Zahlen abziehen, könnteMünster seinen Anteil 1982 von 42,5 % auf53,4 % »verbessern«. — Gleich ob es sich umGroschenhefte oder wissenschaftliche Spezialli-teratur handelt, kann man wohl davon ausge-hen, daß die Produktion gewerblicher undnichtgewerblicher Verleger im Rheinland min-destens zweieinhalbmal so hoch ist wie in West-falen, wobei die Sonderstellung Bonns undDüsseldorfs im Bereich der Amtsdrucksachenin dieser Zahl noch nicht einmal berücksichtigtist.
Daß unter diesen Umständen in Bonn auf dieSammlung des im weitesten Sinne amtlichenSchrifttums durchweg verzichtet wird, zumaldies auch in anderen Bibliotheken des Landesund der Bundesrepublik per Gesetz gesammeltwird, ist ebenso verständlich wie die — im Ver-gleich zu Münster — engere Abgrenzung dernicht mehr zu sammelnden Randgebiete.Bedenklich bleiben hingegen der Verzicht aufLokalausgaben der Zeitungen, die einge-schränkte bibliographische Ermittlungstätigkeitund der fehlende Nachweis der sog. »minder-wichtigen« Pflichtexemplare in den Publikums-katalogen. Diese Bedenken waren und sindauch dem Direktor der Bonner Bibliothek nichtfremd, so bemerkt er zum fehlenden Nachweisin den Publikumskatalogen ausdrücklich: »Daßmit dieser Regelung ein fundamentaler biblio-
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