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160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
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Der Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg

Bonn und Münster erhalten Mitbewerber um die Pflichtexemplare

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ge-hörte die Provinz Westfalen zur britischen Be-satzungszone, während die Rheinprovinz ge-teilt wurde: die Regierungsbezirke Köln, Düs-seldorf und Aachen bildeten die britisch besetz-te Nord-Rheinprovinz, während die Regie-rungsbezirke Koblenz und Trier unter französi-scher Besatzung standen und Bestandteil desdurch Verordnung der französischen Militärre-gierung vom 30. August, 1946 neugebildetenLandes Rheinland-Pfalz wurden. Damit schei-den sie aus dem Kreis unserer Betrachtung aus.In der Nord-Rheinprovinz und in Westfalenlebten unter Kontrolle der Besatzungsmächtezunächst die preußischen Verwaltungsstruktu-ren weiter und mit ihnen die Pflichtexem-plar-Regelung. Bereits am 3. Oktober 1945 wiesder Oberpräsident der Nord-Rheinprovinzdarauf hin: »Für die Nord-Rheinprovinz ist dieKabinettsorder von 1824, Ziffer 5, noch in Gel-tung, so daß die Verpflichtung zur Abgabe vonje einem Exemplar der Neuerscheinungen andie Universitäts-Bibliothek Bonn bestehen ge-blieben ist.« Über das bisher der PreußischenStaatsbibliothek in Berlin zustehende Exemplarwurde nichts gesagt.

Für die Provinz Westfalen fehlt eine Bekannt-machung aus dieser Zeit, doch ist man auch hiervon der Weitergeltung der Kabinettsorder aus-gegangen. Am 17. Juli 1946 gab der Oberbe-

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fehlshaber der britischen Zone den Zusam-menschluß der Provinz Westfalen und derNord-Rheinprovinz zu einem Land Nord-rhein-Westfalen bekannt, in dem am 21. Januar1947 auch das Land Lippe-Detmold aufging.Faktisch bestand Preußen als Staat des Deut-schen Reiches seit dem Zusammenbruch 1945nicht mehr, die endgültige Liquidierung erfolgtejedoch erst am 25. Februar 1947 durch das alli-ierte Kontrollratsgesetz Nr. 46. Doch blieben inden ehemals preußischen Gebieten der westli-chen Besatzungszonen auch nach der Auflö-sung des Gesamtstaates viele preußische Geset-ze in Geltung, sofern sie nicht nazistisches oder

nach Bildung der Bundesrepublik Deutsch-land dem Grundgesetz widersprechendesGedankengut enthielten.

Im Auftrage der Militärregierung Deutschland

Britische Zone gab der nordrhein-westfäli-sche Kultusminister am 14. Dezember 1948»Anweisungen für lizensierte Buchverlage« be-kannt und wies darauf hin, daß »alle lizensier-ten Verleger und die Drucker von Werken, fürdie Einzeldruckgenehmigung erteilt wurde, ge-mäß Entschließung der Abteilung für Verlags-wesen des Informations-Kontroll-Kommitteesdes Politischen Direktoriums des AlliiertenKontrollrats vom 11. März 1947 ersucht sind,von jedem Werk je ein Exemplar vor Ausliefe-rung an den Buchhandel als Pflichtexemplar