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handelt, müssen die ermittelten Pflichtexempla-re vielfach jedoch eingefordert werden, da denAblieferungspflichtigen die gesetzlichen Be-stimmungen unbekannt sind. Bei den »Neulin-gen« gibt es gelegentlich auch böse Worte undWiderstand gegen die Ablieferungspflicht, deraber von den Sachbearbeitern durch geduldigesErläutern des Zwecks der Pflichtablieferungfast immer abgebaut werden kann. Nur dreimalmußten im letzten Jahrzehnt Zwangsmaßnah-men angedroht und in einem Fall auch durch-geführt werden. Es wurde dabei die rechtlicheProzedur des Verwaltungszwanges gemäß demVerwaltungsvollstreckungsgesetz des LandesNW angewandt.
Die Anträge auf Erstattung der Selbstkostenhielten sich bis 1982 in engen Grenzen; im letz-ten Jahr war jedoch eine deutliche Zunahme zuverzeichnen. Zweimal mußte 1983 leider auf dieAnforderung von außerordentlich teuren Faksi-mileausgaben verzichtet werden, weil die Bi-bliothek nicht in der Lage war, den erforderli-chen Erstattungsbetrag aus ihrem geschrumpf-ten Etat zu bezahlen.
Münster bemüht sich, die periodische und mo-nographische Literatur so vollständig wie nurmöglich zu sammeln. Doch gibt es auch hierüber die im Gesetz bereits ausgenommenen Li-teraturformen hinaus Randbereiche, die ausprinzipiellen Gründen oder aus Mangel an Mit-arbeitern nicht oder nur selektiv gesammeltwerden. Dazu zählen Stadtteilzeitungen, Ver-braucherzeitungen und Pfarrgemeindeblätter.In diesen Fällen beschränkt sich die Sammeltä-tigkeit darauf, jeweils einige Titel als Beispielefür unzählige andere zu sammeln. Noch schwe-
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rer ist die Erfassung und noch lückenhafter dieSammlung der meist sehr kurzlebigen regiona-len politischen und hochschulpolitischen Perio-dika der studentischen Gruppen. Nicht einmaldie Papierflut der Universität Münster wirdkomplett erfaßt; von den andern westfälischenHochschulen nur, was über den Ort hinauswirkt oder einige Kontinuität hat. Und dochkann aus dieser Tagesliteratur innerhalb weni-ger Jahre gesuchtes Quellenmaterial werden.Man denke nur daran, wie gefragt für sozial-,bildungs- oder politikgeschichtliche Studienheute schon die Flugschriften der Studentenbe-wegung vom Ende der 60er Jahre sind. AuchFirmen- und Geschäftsberichte können nur se-lektiv von den bekannteren Unternehmen ge-sammelt werden.
Im monographischen Bereich bleibt u.a. viel»graue Literatur« der Hochschulen unentdeckt,die in meist einfacher Form vervielfältigt einembegrenzten Kreis von Kollegen oder HörernForschungsergebnisse vermittelt. Da diese Lite-raturform zunimmt, kann man sie nicht mehreinfach negieren; doch ihre Ermittlung bereitetz. Z. noch fast unüberwindliche Schwierigkei-ten. Faltblätter und Prospekte westfälischer undlippischer Kommunen werden nach dem Al-phabet der Orte in Kapseln aufbewahrt, abernicht akzessioniert und katalogisiert.Diese Beispiele mögen genügen.Die bibliographische Ermittlung der Pflichtlite-ratur wird sorgfältig durchgeführt, einschließ-lich der regelmäßigen Durchsicht der Reihen Aund B des Wöchentlichen Verzeichnisses derDeutschen Bibliographie. Doch müßte die sy-stematische Überprüfung der Pflichtzeitungen
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