der Sondersignaturen genutzt: die unter diesenSignaturen zusammengefaßten Pflichtexempla-re wurden 1983 zum größten Teil in durch Git-ter zusätzlich gesicherten Magazinbereichenuntergebracht, um eventuelle Verluste durchunerlaubte, nicht verbuchte Mitnahme von vor-neherein zu unterbinden. Damit wird der be-sonderen Sicherungspflicht für diese Beständenoch besser entsprochen.^Es gibt in Münster keinen Sondergeschäftsgangfür Pflichtexemplare. Gleich ob mehr oder we-niger wichtig, werden alle in den Pflichtstellender Monographien-, Zeitschriften- und Zei-tungs-Erwerbung nur inventarisiert und akzes-sioniert und dann in den normalen Geschäfts-gang weitergeleitet. Alle Pflichttitel kommen inden Alphabetischen und Systematischen Kata-log. Auch im Einband wird kein Unterschiedzur gekauften Literatur gemacht, d.h. Mono-graphien werden überwiegend im Originalein-band eingestellt oder gekapselt, Zeitschriftengebunden; wenig benutzte und selten erschei-nende Periodika werden allerdings — gleich obdurch Pflicht, Tausch, Geschenk oder Kauf er-worben — bereits seit 1958 gekapselt. Seit eini-gen Jahren werden auch die Schutzumschlägeder Pflichtexemplare erhalten, indem sie gefal-tet hinten ins Buch geklebt werden.Dem besonderen Engagement von Liebers istes zu verdanken, daß in Münster die Pflicht-Ta-geszeitungen auch unter den neuen gesetzlichenBestimmungen so vollständig wie nur möglichgesammelt werden. An anderer Stelle ist dar-über schon berichtet worden. Unter ihm wurdezudem das Bündeln der Lokalausgaben durchein raumsparendes, sachgerechteres und benut-
zerfreundlicheres Verfahren ersetzt: ab 1971werden auch alle Unterausgaben gebunden, al-lerdings nur der differierende Lokalteil ein-schließlich der lokalen Anzeigenseiten. Die mitdem komplett gebundenen Hauptblatt identi-schen Mantelteile werden makuliert. Auf dieseWeise wird gegenüber dem Bündeln eine Platz-einsparung von mindestens 75 % erreicht. 1983erhielt die ÜB Münster 182 Pflichtzeitungen,davon 52 Hauptblätter und Wochenzeitungenund 130 Unterausgaben. Die meisten Unteraus-gaben Hefern im westfälischen Pflichtbereich die»Westfälische Rundschau« mit 27 Lokalausga-ben, die »Westfälischen Nachrichten« mit 22,die »Neue Westfälische« mit 15 und die »West-deutsche Allgemeine (WAZ)« mit 14 Lokalaus-gaben. Die Zeitungsbenutzung ist 1982 und1983 statistisch genau erfaßt worden. Dabei hatsich gezeigt, daß unter den Pflichtzeitungenzwar die Hauptblätter mit Abstand am stärk-sten benutzt wurden, daß aber auch auf Lokal-ausgaben bis zu sieben Benutzungen pro Zei-tungstitel kamen.
Alle als Pflichtexemplar eingehenden Loseblatt-ausgaben werden nachgelegt. Bis jetzt werden(wie bei den gekauften Loseblattausgaben) dieersetzten Blätter makuliert. Doch wird z. Z. un-tersucht, ob und in welcher Form es sinnvollund personell machbar ist, auch die alten Blätteraufzubewahren.
Die gewerblichen Verlage liefern meist unaufge-fordert ab, bei den Selbstverlegern, gleich ob essich um Privatpersonen oder Institutionen usw.
6) Ahnliche Schutzmaßnahmen hatte mit gleicher Be-gründung schon Kindervater 1942 in Münster getrof-fen.
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