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160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
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Bundesregierung und ihrer Behörden sowie derStadt Bonn. Nur sehr selektiv gesammeltwird in hektographierter usw. Form veröffent-lichtes Material wie Schülerzeitungen, Mittei-lungen von kirchHchen, politischen, weltan-schaulichen Vereinigungen, Hobby-Klubs usw.Wichtige Loseblattsammlungen werden wie diegekauften nachgelegt, bei weniger wichtigenwerden die Lieferungen nicht nachgelegt, son-dern im Ordner bzw. in Kapseln gesammelt.Die Anträge auf Erstattung der Selbstkostenhielten sich bis 1981 durchaus in Grenzen, ha-ben aber deutlich zugenommen nach dem viel-beachteten Urteil des Bundesverfassungsge-richts im Juli 1981.

Bereits 1971 hatte Lohse in einem Bericht an dasMinisterium für Wissenschaft und Forschungerwähnt, daß auf eine Reihe von Pflichtexem-plaren verzichtet werden mußte, weil die erfor-derlichen Geldmittel für die Erstattung derSelbstkosten (bis 1971 18.000 DM) im ordentli-chen Etat nicht zur Verfügung standen. Dervom Kultusministerium formulierte Plan, denBibliotheken in Bonn und Münster »für ihregesetzlich festgelegten Sonderaufgaben derWahrnehmung des Pflichtexemplarrechts aufLandesebene entsprechende Mittel zur Verfü-gung« zu stellen, ist jedoch bis heute nicht reali-siert worden.

Zwangsmittel gegen nicht ablieferungswilligeVerleger brauchten in den letzten Jahren nichtergriffen zu werden. Während die Produktionder etablierten Verlage meist unaufgefordert ab-geliefert wird, müssen die an Zahl nicht gerin-geren Drucke der nichtgewerblichen Verlegerüberwiegend erst bibliographisch ermittelt und

dann angemahnt werden. Aus Personalgründenwerden die bibliographischen Ermittlungen inBonn seit Jahren nur eingeschränkt durchge-führt. Vor allem wird auf die Durchsicht derDeutschen Bibliographie, Wöchentliches Ver-zeichnis, Reihe A und B verzichtet. Ausge-wertet werden jedoch das »Börsenblatt fürden deutschen Buchhandel«, die Zeitschriften»neues rheinland« und »Köln« sowie diebeträchtliche Anzahl der Pflichtexemplare be-treffenden negativen Orts- und Fernleihbestel-lungen.

Ende 1983 waren in der Bonner Pflichtstelle mitje 40 Wochenstunden eine Kraft des gehobenenund zwei Mitarbeiter des mittleren Dienstes be-schäftigt, sowie zwei Mitarbeiter des mittlerenDienstes mit je 20 Wochenstunden (überwie-gend zur Katalogisierung der minderwichtigenPflicht).

Münster: Für die Zeit um 1955 vgl. die Angabenbei Will 4) und für die späten 70er Jahre die guteZusammenfassung bei Krieg 5 lIm Jahre 1958 legte der damalige Direktor Wal-ter Bauhuis für weniger benutzte »minderwich-tige« monographische Pflichtliteratur (Schulbü-cher, Kinderbücher, Koch- und Bastelbücher,Trivialliteratur usw.) eigene Signaturen fest. Dieursprüngliche Absicht war, die stark benutztenaktuellen Signaturen von dieser Literatur zuentlasten, die somit in weniger rasch zugängli-chen Teilen des Magazins aufgestellt werdenkonnte. Dieser Gesichtspunkt gilt auch nochheute. Doch wird jetzt eine weitere Möglichkeit

4) Will 1955, S. 30 f.

5) Krieg, S. 16-18.

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