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160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
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zen. Denn ob einige hundert Kleinschriften,Schulbücher, Romanhefte usw. mehr eingestelltwerden, spielt für den insgesamt benötigtenStellraum nur eine untergeordnete Rolle. Umsogrößer ist hingegen der Raumbedarf der Zei-tungen. Dies hatte an den Bibliotheken in Bonnund Münster seit Jahrzehnten zu unterschiedli-chen Konsequenzen geführt: Münster war be-strebt, auch die Pflichtzeitungen so komplettwie nur möglich zu sammeln. Nachdem dieAltbestände durch den Krieg, bzw. durch einschweres Hochwasser 1946 fast völlig vernich-tet worden waren, hatte man nach dem Kriegesogleich mit dem Neuaufbau der Zeitungs-sammlung begonnen, wobei man sich bis heutedarum bemüht, auch den verlorenen Altbe-stand durch antiquarische Käufe oder den Er-werb von Mikroformen wenigstens teilweisewiederzuerstellen. Die Lokalausgaben konntenallerdings damals aus Geldmangel nicht gebun-den werden, sondern wurden zweimonatlichoder quartalsweise gebündelt und in Packpapiereingeschlagen aufbewahrt. Aus Bonn hinge-gen ist uns die Eingabe Schaarschmidts von1898 noch in Erinnerung, die von ihm nichtmehr bewältigte Flut aller Zeitungen makulie-ren zu dürfen. Dies war damals vom Ministe-rium strikt abgelehnt worden, jedoch ohne derBonner Bibliothek die geringste Hilfe zur Be-hebung ihrer tatsächlichen Schwierigkeiten zugeben. Ermans ausführlich zitiertem Vorschlagvon 1908/09, die Unterausgaben der Zeitungenin einem Zentralinstitut zu sammeln, entneh-men wir, daß damals in Bonn »nur ein Teil re-gelmäßig eingefordert worden ist«. 16) Diese Pra-xis wird man auch in den kommenden Jahr-

zehnten beibehalten haben, und doch klagteBurr in einem Schreiben vom 27. Mai 1955, daßihm das Geld fehle, um wenigstens die wich-tigsten Zeitungen binden zu können. Die seit1946 eingeforderten Pflichtzeitungen waren da-mals ausnahmslos gebündelt magaziniert, dieälteren Zeitungsbestände »insgesamt etwa 90Tonnen« waren ausgelagert, und nur der klei-nere Teil davon war benutzbar. Auf eine Umfra-ge der Kommission für Zeitungsfragen vom8. März 1966 antwortete Burr, daß neben 15Hauptausgaben nur noch zwei Lokalausgabeneingefordert würden, außerdem etwa 30 Illu-strierte und Wochenzeitungen. Von Münsterhingegen wurden damals 28 Hauptblätter, 132Nebenausgaben und 13 Illustrierte und Wo-chenzeitungen regelmäßig als Pflichtexemplaregesammelt.

Die Zahl der im rheinischen Landesteil erschei-nenden Zeitungen war mit Sicherheit noch umeiniges höher als in Westfalen. Bonn glaubte,den Verzicht auf Lokalausgaben umso eher ver-antworten zu können, als die meisten davonauch in Stadt- bzw. Kreisarchiven gesammeltwürden.

Außenstehenden, vor allem den Zeitungsverle-gern, war diese unterschiedliche Sammelpraxisschwer begreiflich zu machen. Das bekamMünster noch vor Erlaß der Durchführungs-verordnung zu spüren, als sich zwei große Zei-tungsverlage weigerten, weiterhin Lokalausga-ben an die Bibliothek in Münster zu liefern, un-

16) Erman 1909, S. 114

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