Druckschrift 
160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
Entstehung
Seite
51
Einzelbild herunterladen
 

SS V^khVSgWSg

NM.

<sM

Bassm

§1 !

^ggg^g^

für, wenn Preußen aus Gründen der Verwal-tungsvereinfachung das der Königl. Bibliothekin Berlin wie das der jeweiligen Regionalbiblio-thek zustehende Pflichtexemplar in Zukunftnur noch von einer Stelle einfordern lassen wol-le, so möge dies durch die Kgl. Bibliothek inBerlin geschehn. Er widersprach damit seinereben zitierten Feststellung von 1890, doch diesachlich weit sinnvollere Lösung, beide Exem-plare durch Bonn einziehen zu lassen, erschienihm wegen des fehlenden Personals von vorne-herein als illusorisch. 21 '

Unter diesen Umständen war es nur gut, daßdie Regierung alles beim alten beließ. Für wei-tere Beispiele fehlt der Raum.Eingegangen werden muß jedoch auf Schaar-schmidts Antrag vom 9. Mai 1898, den größtenTeil der Zeitungsbestände zu makulieren.»Die Kgl. Univ. Bibliothek ist in der Lage, so-wohl wegen ihres Rechtsverhältnisses mit demhiesigen akademischen Leseverein als auch we-gen ihres Anrechts auf alle in der Rheinprovinzerscheinenden Publicationen als Pflichtexem-plare alljährlich eine sehr bedeutende Anzahlvon Zeitungen von den großen politischenBlättern bis zu den kleinsten Localanzeigernherab in Empfang zu nehmen ...« Eine bei-gefügte unvollständige Liste führt allein168 »politische Zeitungen« auf. Als Zeitungs-magazin »dient der große Speicher des neuenBibliotheksmagazins. Allein so umfangreichauch dieser Raum ist, so hat sich doch heraus-gestellt, daß er für die gewaltigen Massen dersich dort anhäufenden Zeitungen nicht aus-reicht, ganz abgesehen davon, daß auch vondem Gewicht derselben, welches im Laufe der

Zeit auf mehrere hundert Centner gestiegen ist,eine Schädigung des Gewölbes und schließlichdes ganzen Magazins zu besorgen steht... DieBibliotheksverwaltung sah sich daher gezwun-gen ... einen Theil der früheren Jahrgänge derunwichtigeren politischen Zeitungen zu maculi-ren, denn ein fachliches Interesse an solchen istnicht vorhanden und daher auch an das Einbin-den derselben, welches einen recht bedeuten-den Kostenaufwand verursachen würde, vonvorne herein gar nicht zu denken ... [Dies gilt]um so mehr, als der Fonds für die Buchbinde-rei, über welchen sie [= die Bibliothek] zu ver-fügen hat nicht einmal für das Binden der Bü-cher sowie der wissenschaftlichen und litterari-schen Zeitschriften ausreicht. Gegenwärtigglaubt die Bibkotheksverwaltung aber in derBeseitigung der auf dem Speicher des Magazinssich dennoch übermäßig anhäufenden Massenaller Zeitungen noch einen Schritt weiter gehenzu müssen. Es genügt nicht mehr, die unwichti-geren ... politischen Blätter zu entfernen, es er-scheint auch geboten, diejenigen Provinzial-blätter, welche eines bleibenden Interesses ent-behren, nachdem sie ... ihren Dienst geleistethaben, zu beseitigen, da der Raum und dieUebersicht auch für die zu fehlen angefangenhaben. Zu dieser Maßregel halte ich mich um soeher für berechtigt, als die untergeordnetenProvinzialblätter man denke beispielsweisean die sog. Generalanzeiger durchweg auf soschlechtes Papier gedruckt werden, daß sie nacheiner bestimmten Reihe von Jahren ohnehin

21) Vgl. Erman 1919, S. 258, wo Schaarschmidt m. E. zuungünstig beurteilt wird.

51