zusparenden Geldern an erster Stelle stand. Soforderte das Kuratorium der Bonner Universi-tät am 6. August 1890 von Schaarschmidt einenBericht, »1., auf wie hoch nach den Erfahrun-gen der letzten 10 Rechnungsjahre das jährlicheGeldinteresse zu veranschlagen ist, welches dieBibliotheken daran haben, daß die Verpflich-tung zur Lieferung von Pflichtexemplaren nichtaufgehoben wird; 2., ob noch andere Interessenfür die Aufrechterhaltung der Verpflichtungsprechen und welche Interessen dies sind.« 19)Den pekuniären Gewinn bezifferte Schaar-schmidt auf 1.160 Mark pro Jahr und zwar 400Mark für die wissenschaftlichen und fachlichenZeitschriften, 640 Mark für Zeitungen und 120Mark für Monographien. Leider fehlt derRaum, auf die interessante Begründung (vor al-lem für die hohe Ansetzung der Zeitungen) nä-her einzugehen. — Daß die zweite Frage nachden »anderen Interessen« überhaupt gestelltwerden konnte, ist schon befremdlich. Augen-scheinlich hatte das Kuratorium vergessen, wasin den Petitionen, Promemorien, Denkschriftenund Berichten der vergangenen 16 Jahre immerwieder nicht als das »andere«, sondern als dasprimäre, bleibende und deshalb auch nicht im-mer neu zu definierende Interesse an denPflichtexemplaren eingehend dargelegt wordenwar. Schaarschmidt verwies diesmal auf Hart-wigs Bericht, der offensichtlich dem Kurato-rium vorlag, fügte dem aber Überlegungen hin-zu, die darauf schließen lassen, daß man »hö-heren Orts« mit dem Gedanken spielte, dasPflichtexemplarrecht der Provinzialbibliothe-ken aufzugeben und nur noch für die Königl.Bibliothek in Berlin ein Bibliotheksexemplar zu
fordern: »... so möchte ich doch nicht versäu-men, hier noch besonders darauf hinzuweisen,daß auch abgesehen von jenem Hauptsammel-platz der Litteratur in Berlin mir die Aufbewah-rung der Druckschriften einer jeden Provinzgrade in der ihr zugehörigen Universitätsbiblio-thek von ganz entscheidender, um nicht zu sa-gen unerläßlicher Wichtigkeit erscheint. Dennnur auf diese Weise wird, wie ich glaube, dasgeistige Leben, ja die gesammte Culturbewe-gung der verschiedenen Provinzen sich bis inseinzelne verfolgen lassen und in Bezug auf be-sondere Fragen (wie Prozesse, litterarische,kirchliche und politische Controversen, biogra-phische, gewerbliche und geographische Dinge,obrigkeitliche Anordnungen und municipaleAngelegenheiten usw.) sofort die beste Aus-kunft zu erhalten sein, weil doch nur innerhalbder einzelnen Provinzen selbst es durch die Be-mühungen der dort heimischen Bibliotheksver-waltungen gelingen dürfte, die mitunter schwerzu ermittelnden, wenig bekannten und nur inbeschränktem Kreise verbreiteten Erzeugnisseder kleinen Presse aufzuspüren und herbeizu-schaffen, was in der entfernten Metropole nichtso eingehend würde geschehen können.« 20 )Wohl keiner der leitenden Bonner Bibliotheka-re im 19. Jahrhundert hat sich so intensiv wieSchaarschmidt um die Einforderung derPflichtexemplare gekümmert, und so mutet esfast tragisch an, daß ausgerechnet ihn die Ver-hältnisse mehrfach zwangen, wider seine bes-sere Einsicht zu handeln. So votierte er 1899 da-
19) Original in den Bonner Pflichtakten
20) Konzept in den Bonner Pflichtakten
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