Druckschrift 
160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
Entstehung
Seite
49
Einzelbild herunterladen
 

' n '! - ; SSttflalll

m

,:,.y

das Problem von drei Seiten an und behandelteden pekuniären wie den juristischen Gesichts-punkt, vor allem aber »den Gesichtspunkt desöffentlichen Interesses«. Das umfänglicheSchreiben nimmt ausdrücklich Bezug auf dieBonner Petition von 1874 und führt das dortDargelegte weiter aus. Neu in diesem im Ge-gensatz zur Petition nicht für die Öffentlichkeitbestimmten Schreiben war die ausführlicheAuseinandersetzung mit der Frage einer Bezah-lung der Pflichtexemplare. Nach seiner Über-zeugung war es nicht möglich, das von ihm hierausdrücklich bejahte Prinzip der lückenlosenAblieferung beizubehalten, wenn alles bezahltwerden sollte; »denn für die Gesammtkostenaller während eines Jahres in Preußen erschei-nenden Drucksachen läßt sich im Voraus einPauschquantum mit einiger Sicherheit nichtfestsetzen; die literarische Production wird sehrbald das Pauschquantum übersteigen. Die Bi-bliotheksverwaltungen aber zu nöthigen, dasungenügende Pauschquantum aus ihren übrigenFonds zum Nachtheil der höheren wissen-schaftlichen Bedürfnisse zu ergänzen, wird mannicht gesonnen sein, ja es würde sich eine solcheNöthigung als praktisch undurchführbar erwei-sen. Es würde also bei einem Pauschquantumthatsächlich dahinkommen, daß der Bibliothe-kar aus den preußischen Drucksachen nach sei-nem Ermessen auswählt , u. ein Ersatz für dasausnahmslos u. unabhängig von den wechseln-den Einzelansichten wirksame Gesetz über diePflichtexemplare würde nicht erreicht sein ...Höchstens könnte bei solchen Bücher-Publica-tionen, die den Ladenpreis von etwa 25Reichsmark pro Band (nicht Werk) übersteigen,

den Buchhändlern die kostenfreie Einlieferungnachgelassen werden.« 17 'Theorie und Praxis kollidierten bisweilen beiBernays, doch auch seinem Nachfolger Schaar-schmidt erging es nicht besser. In seiner schonzitierten Stellungnahme zu Hartwigs »Berichtüber die einheitliche Regelung des Pflichtexem-plarwesens« vom April 1889 schrieb er: »Die inder Einleitung ... [von Hartwig] hervorgeho-benen Gründe über die Nothwendigkeit, auchfernerhin die Pflichtexemplare beizubehalten,sind gegenüber mancherlei Anfechtungen ge-wiß die richtigen und würdigsten.« Die Begei-sterung war angesichts der »Anfechtungen«ähnlich gebremst wie bei dem gelobten Hart-wig, der in dem »Bericht« bekannte: »Die Bi-bliotheksvorstände sehen deshalb allgemein dieEinrichtung des Pflichtexemplarwesens nicht sosehr als einen Gewinn und augenblicklichenVortheil für ihre Institute an, vielmehr als eineVeranstaltung, die ihnen für die Gegenwartmehr Mühen und Ausgaben auferlegt, als sie ih-nen augenblickliche, greifbare Vortheile bietet.Nichts destoweniger möchten sie dieselbe aberdoch keineswegs missen, hierin von der Erwä-gung getrieben, daß es ihre Pflicht sei, die Utera-rische Produktion ihres Volkes oder Staatesmöglichst vollständig auf die Nachwelt zu brin-

gen

,« 18 )

An gedanklicher Durchdringung waren die Bi-bliothekare damals den staatlichen Stellendurchweg voraus, bei denen immer noch dieFrage nach den durch die Pflichtexemplare ein-

17) Konzept in den Bonner Pflichtakten

18) Hartwig 1888, S. 1 f.

49