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160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
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hatte. Oelsners Argumentation ist der Bonnerverwandt, doch noch umfassender. Er schreibtu.a.: »Man wendet ein: was die Bibliothekenhaben wollen, das mögen sie kaufen! Dem wi-derstreitet dreierlei: Arbeitslast, Kostenlast, unddabei Nichterreichung des Zwecks. Dies mo-tivirt sich wie folgt: Für die Wissenschaft habenBedeutung nicht allein die Werke, die aufden großen Büchermarkt kommen, sondernebensowol jene zahlreichen Ephemeriden, diemeist gar nicht in den Buchhandel gelangen,wie Flugblätter, Gelegenheitsschriften, kleineSelbstverlagsartikel, Localzeitschriften u. dergl.;in ihnen spiegelt sich der Charakter einer Zeitnicht minder, oft mehr, als in jenen ... Dies er-kennend, haben wir die Pflicht, der nach unskommenden Forschung das Material zu si-chern, statt sie nach wie vor dem Zufall preiszu-geben. Durch Kauf im Buchhandel aber ist dieseben nicht realisierbar, nur durch das Gesetzdes Pflichtexemplars. Die Bibliothekverwaltungerfährt anders von den meisten jener liter. Pro-ducte nichts, in Meßkatalogen etc. stehen sienicht; eine freie Vereinbarung erreicht sie nicht;solche schläft überdies, wo sie getroffen, meistbald wieder ein. Jeder Praktiker auf dem Gebie-te wird all dieses bestätigen. Gesetzt aberauch, dies wäre nicht so welche Unsummevon Arbeitskraft würde erfordert, welch eineVielschreiberei, um diese sowie die käuflicheLiteratur der Provinz resp. des Landes zu con-statiren und zusammenzubringen , und welchein Kosten- Aufwand ! Ueberreich mit Arbeits-kräften und Dotationen versehen sind die Bi-bliotheken meist ohnehin nicht; woher jenenMehrbedarf an Kräften nehmen, woher die Be-

soldung? Die Bibl.-Pflichtexemplare sindeine der literarischen Production aufgelegteöffentliche Last zugunsten des Gemeinbesten.Aber der Producent vermag diese imvoraus aufdie Herstellungskosten des Werkes und, ist erVerkäufer, auf den Kaufpreis zu schlagen, alsopositiven Schaden von sich abzuhalten... Die-ses >Opfer< aber ist verschwindend gegen dieAnschwellung, welche die Bibliothek-Budgetsdurch Herbeischaffung und Kauf der Objecteerleiden müßten; dies letztere Opfer geht dochschließlich aus den Taschen der Steuerzahler,und diese haben nicht die Möglichkeit, sich da-für anderweit schadlos zu stellen. Also : die BibL-Pflichtexemplare belastenDiejenigen, denen sie auferlegt sind, nicht odernur sehr unerheblich; sie entlasten den Staatvon einer großen Ausgabe und einem starkenZuwachs an Büreauwesen; und sie allein lassenden Zweck auf eine möglichst vollständigeWeise erreichen.« 6 '

In dieser wie gesagt auch von Bonn unter-stützten Petition 7 ' sind fast alle auch heute nochgültigen Argumente für eine gesetzlich geregel-te Ablieferungspflicht übersichtlich zusammen-gestellt.

In der Reichstagsdebatte anläßlich der 2. Le-sung des Preßgesetzes vom 23. März 1874 wur-den beide Petitionen erwähnt. Die Hauptkon-trahenten bei der entscheidenden 2. Lesung des

6) In der Vorlage gesperrt Gedrucktes hier unterstri-chen.

7) Münster ist u.U. gar nicht gefragt worden, weil Oels-ner möglicherweise von der Zuständigkeit der Pauli-nischen Bibliothek für die Provinz Westfalen nichtswußte.

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