Druckschrift 
160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

neigten Buchhändlern ein schützendes Unter-kommen offen steht, so werden sie sehr baldgänzlich untergehen. Und diese Gefahr gänzli-chen Untergangs würde auch gar manchen vonwissenschaftlichen Gegenständen handelndenBüchern drohen. Jeder Kundige weiß, wie sehrmanchmal in wenigen Jahrzehnten die wissen-schaftlichen Strömungen wechseln und wieleicht es vorkommen kann, daß Bücher, die beiihrem Erscheinen von der Antipathie herr-schender Schulen so laut als werthlos bezeich-net werden, daß kein über beschränkte Mittelverfügender Bibliothekar ihre Anschaffung wa-gen darf, nach und nach durch veränderte Stim-mung der wissenschaftlichen Kreise oder durchneue Entdeckungen, welche das früher alsTräumerei Verschrieene bestätigen, werthvollund gesucht werden. Es sei nur in aller Kürze andie Vorläufer Darwins erinnert, deren Werkelange Zeit einer völligen Verachtung Preis gege-ben waren und daher jetzt auf vielen Bibliothe-ken vergeblich gesucht werden. Um nun beiVermehrung des Bibliotheksfonds die Aufbe-wahrung aller der genannten Literaturerzeug-nisse journalistischer, belletristischer und wis-senschaftlich zweifelhafter Art wirklich zu si-chern, bliebe nur dieser Weg übrig, von demjährlichen Etat vorweg den Ankauf aller inder angrenzenden Provinz erscheinendenDrucksachen zum vollen Ladenpreis zu bestrei-ten und erst mit dem Rest, welcher nach Abzugdieser im Voraus nicht zu fixirenden Summeverfügbar bleibt, die eigentlichen wissenschaft-lichen Bedürfnisse der Bibliotheksbenutzer anandern deutschen und ausländischen Werken sogut oder schlecht es gehen will, zu befriedigen.

Es genügt, eine solche Ungeheuerlichkeit alsnothwendige Folge der gegnerischen Behaup-tung nachgewiesen zu haben, um jede weitereWiderlegung für überflüssig zu halten.« Derkulturpolitische Aspekt wurde von Bernaysklar herausgearbeitet: Die Pflichtbibliotheksollte alle Verlagsartikel eines bestimmten poli-tischen Bereichs sammeln, auch die, die siekäuflich niemals erwerben würde. Zum Kaufder gesamten Pflichtliteratur fehlte dem Staataber so augenscheinlich das Geld, daß weitereBegründungen hier überflüssig waren. Die Pro-blematik der Unentgeltlichkeit hatte überdiesder vorangehende 3. Abschnitt schon angespro-chen und das Fazit gezogen: »Die Ungerechtig-keit ist nur eine scheinbare. Dem Privilegiumodiosum [der Freiexemplare] entspricht diegroße und neue Begünstigung, welche das Ver-legergewerbe durch Schutz gegen Nachdruck inausgedehntem Maße schon genießt und nochmehr genießen wird, eine Begünstigung, wel-che, von dem Patentschutz abgesehen, keinemandern Gewerbe in ähnlichem Maße zu Theilwird.«

Die Bonner Petition war übrigens nicht die ein-zige, die sich für die Beibehaltung der Pflicht-exemplare aussprach. So hat sich in den BonnerPflichtakten auch der höchst bemerkenswerteEinblattdruck eines Theodor Oelsner aus Bres-lau erhalten, laut eigener Angabe Redakteur derMonatsschrift »Rübezahl. Schles. Provinzial-blätter« und Bibliothekar der Schlesischen Ge-sellschaft für vaterländische Kultur in einer Per-son, der sich für seine Eingabe der Zustimmungder Bibliothekare aus Breslau, Bonn, Greifs-wald, Halle, Königsberg und Kiel versichert

41