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Vorbereitung des Reichspressegesetzes der Pas-sus über die Weitergeltung der Pflichtexemplar-bestimmungen aus der Regierungsvorlage ge-strichen worden war, wurde die Bonner Peti-tion in erweiterter und aktualisierter Form er-neuert. Von den 13 Unterzeichnern steht derprominenteste an erster Stelle: der Historikerund nationalliberale Politiker Heinrich von Sy-bel; es folgen u.a. der Orientalist J. Gildemei-ster, der Jurist Friedrich Bluhm, der Nationalö-konom E. Nasse — und der Philologe JacobBernays, der damals zugleich Oberbibliothekarder Bonner Bibliothek war. In den Pflichtaktenin Bonn haben sich sowohl das Konzept der Pe-tition wie der Druck erhalten. Beim Schlußab-schnitt hat Bernays Nachfolger Schaarschmidtam Rand vermerkt: »ist von Jac. Bernays abge-faßt«. Gerade dieser vierte Abschnitt aber ent-hält die grundsätzlichen Ausführungen zumSinn der Einforderung von Freiexemplaren fürBibliotheken: »Die gegen die Lieferung derPflichtexemplare agitirenden Buchhändler pfle-gen nämlich zu behaupten: Die im öffentlichenInteresse wünschenswerthe vollständige und si-chere Aufbewahrung aller einheimischen Preß-erzeugnisse, welche jetzt durch die Lieferungder Pflichtexemplare erreicht werde, lasse sichebenso wirksam erzielen durch Vermehrungder Fonds der einzelnen Bibliotheken. — Umdiese Behauptung zurückzuweisen, braucht nurdaran erinnert zu werden, daß selbst die Berli-ner Königliche Bibliothek, an welche jetzt alleim Preußischen Staate gedruckten Schriften ko-stenfrei abgeliefert werden, schwerlich je mit ei-ner solchen enormen Erhöhung ihrer Mittel be-dacht werden wird, daß sie im Stande wäre, alle
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in ganz Preußen produzirten Drucksachen, dieguten, mittelguten und für gänzlich schlechtgeltenden unmittelbar nach ihrem Erscheinen— und dies wäre zur Erreichung des Zwecksvollständiger und sicherer Aufbewahrung un-entbehrlich — zum vollen Ladenpreise anzu-kaufen, ohne ihre Erwerbungen ausländischer,insbesondere englischer und französischer gu-ter Schriften in einem die wissenschaftlichenund anderen öffentlichen Interessen schädigen-den Maße zu beschränken. Und was für diegroße Berliner Bibliothek schwerlich je gesche-hen wird, geschieht sicherlich nie für die achtanderen Preußischen und die übrigen Deut-schen Universitätsbibliotheken. Die Mittel die-ser Anstalten werden stets so bemessen sein,daß ihre Verwalter im günstigsten Falle immernur die allerdringendsten, ohnehin von Jahr zuJahr an Umfang und Kostspieligkeit wachsen-den Bedürfnisse ihrer Benutzer befriedigenkönnen. Es werden daher diese Anstalten,wenn die Lieferung der Pflichtexemplare auf-hört, aus den Preßerzeugnissen der angrenzen-den Provinzen nur die wenigen Bücher sichkäuflich aneignen können, welche nach den au-genblicklich herrschenden Ansichten von unbe-streitbarer wissenschaftlicher Brauchbarkeitsind; die Zeitungen der Mittel- und Kleinstädte,die so oft bei amtlichen Nachforschungen un-entbehrlich sind, die populären Zeitschriftenund die belletristischen Productionen zweitenund dritten Ranges, welche oft im Lauf der Zeiteinen kulturgeschichtlichen Werth erhalten,werden aus den Bibliotheken verschwindenund da ihnen nirgends, und am wenigsten beiden zum sogenannten Maculiren jetzt sehr ge-